Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter in der Schweiz erhalten ab dem kommenden Jahr 150 Franken mehr Lohn.
Die Baumeister und die Gewerkschaften haben im schwelenden Arbeitskonflikt eine Lösung gefunden, wie der Baumeisterverband und Gewerkschaften mitteilen.
Die Verhandlungsdelegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich in der Nacht auf Dienstag nach intensiven Verhandlungen auf ein Ergebnis geeinigt. Teil des Resultats sind Vereinfachungen bei der Organisation der Arbeitszeit und Verbesserungen, welche die Attraktivität der Branche steigern.
Die Effektivlöhne werden per 1. Januar 2023 um 150 Franken und die Mindestlöhne um 100 Franken erhöht. Der neue Landesmantelvertrag wird für drei Jahre abgeschlossen. Das Ergebnis der Verhandlungen muss noch von den Entscheidungsgremien auf beiden Seiten genehmigt werden.
Wichtigste Anpassungen am Landesmantelvertrag
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Neu soll das Abrechnungsjahr nicht mehr vom 1. Januar bis 31. Dezember dauern, sondern vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres einheitlich gelten.
Per Stichtag vom 30. April können die Unternehmen neu zwischen einer Bandbreite von 0 bis plus 100 Stunden oder von minus 20 bis plus 80 Stunden auswählen, um Mehr- bzw. Minderstunden zu regeln. Die Minusstunden sollen auf das Folgejahr übertragen werden können.
Pro Jahr sind mindestens 5 Kompensationstage möglich. Dabei können paritätische Berufskommissionen wie bisher regional explizit weitergehende Regelungen festlegen, um die Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen
.
Heutige regionale Regelungen sind nicht infrage gestellt.
Die jährlichen 2112 Jahresarbeitsstunden sowie die Wochenarbeitszeit bleiben wie heute unverändert. Wird Überzeit geleistet, können die Stunden 49 und 50 im Zeitsaldo vorgetragen werden, wobei für diese beiden Stunden die Zuschläge von 25 Prozent weiterhin ausbezahlt werden.
Für Unterbrüche wegen Hitze oder Schlechtwetter sollen Überstunden stundenweise kompensiert werden können.
Die Kilometerentschädigung für Privatfahrzeuge wird auf 0.70 Franken erhöht.
Der 10-tägige Vaterschaftsurlaub wird mit 100 Prozent Lohn ohne Lohneinbusse voll finanziert.
Das bisherige Schiedsgericht wird abgeschafft und durch ordentliche Gerichte ersetzt. Beide Parteien verzichten jedoch auf Klagen bezogen auf die Reisezeit oder die Friedenspflicht.
In einer Arbeitsgruppe sollen über die Verhandlungen hinaus offene Punkte wie der Gesundheitsschutz oder die Organisation der Arbeitszeit vorangetrieben werden.
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