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Wegen Preisabsprachen Weko büsst 16 Detailhändler mit 28 Millionen Franken

  • 16 Detailhändler haben nach Ansicht der Wettbewerbskommission (Weko) unzulässige Preisabsprachen getroffen.
  • Die Weko büsst die Detailhändler daher mit einer Busse von rund 28 Millionen Franken.
  • Zu den betroffenen Detailhändlern gehören unter anderem Landi, Manor, Müller, Spar, Volg und die Kioskbetreiberin Valora.
  • Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Widerstand gegen ihn wurde bereits angekündigt.

Die Weko beurteilt die bisherige Praxis der Einkaufskooperation Markant in Teilen als unzulässig und spricht daher Sanktionen aus, wie die Aufsichtsbehörde mitteilte. Die betroffenen Unternehmen hatten Produkte des täglichen Bedarfs über Markant bezogen und haben laut Weko den Wettbewerb verzerrt.

Markant verhandelte im Auftrag der Händlerinnen mit Lieferanten über Dienstleistungskonditionen und Rabatte. Diese Konditionen wurden teilweise als Rückvergütungen an die Händlerinnen ausbezahlt – ohne die Lieferantinnen zu informieren. Laut der Weko verzerrte dieses «intransparente» Rückvergütungssystem den Wettbewerb unter den Lieferantinnen, was vor allem kleinere Anbieter benachteiligt habe.

Lieferanten zu Bezug kostenpflichtiger Dienste gezwungen

Zwar anerkennt die Weko laut Mitteilung die Funktion von Markant als Einkaufskooperation grundsätzlich als zulässig und effizient. Die kollektiven Massnahmen, mit denen die Händlerinnen jedoch über Markant Druck auf Lieferantinnen ausübten – etwa durch koordinierte Auslistungen von Produkten aus dem Regal –, qualifizierte die Behörde aber als unzulässige einkaufsseitige Preisabrede.

Person reicht Banknote an Verkäufer neben Kassensystem.
Legende: 16 Detailhändler haben laut Wettbewerbskommission unzulässig Preise abgesprochen. Symbolbild/Keystone/SCHWEIZERISCHE NATIONALBANK SNB

Künftig dürfen Lieferantinnen nicht mehr gezwungen werden, kostenpflichtige Dienstleistungen von Markant zu beziehen. Zudem untersagt die Weko kollektive Massnahmen zur Durchsetzung von Konditionen sowie intransparente Rückvergütungen.

Während Markant als nicht unmittelbar im Wettbewerb stehendes Unternehmen keine Busse zahlen muss, werden die Händlerinnen sanktioniert. Die Höhe der Bussen richtet sich nach dem Einkaufsvolumen sowie dem Ausmass der Zusammenarbeit im Verfahren. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Markant kündigt Beschwerde an

Markant wehrt sich gegen den Entscheid der Weko, der das Geschäftsmodell der Firma empfindlich trifft. Laut Markant stärkt das Modell den Wettbewerb und ermöglicht tieferer Preise für Konsumentinnen und Konsumenten, ohne Einkaufs- oder Verkaufspreise zu koordinieren.

Die Mitteilung der Wettbewerbskommission im Detail

Die von der Weko gerügten kollektiven Verhandlungsmassnahmen seien notwendig, da die beteiligten Händler zusammen weniger als zehn Prozent Marktanteil hielten, schreibt Markant in einer Stellungnahmen. Das Unternehmen kritisiert das Weko-Verfahren als einseitig und kündigt an, den Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht anzufechten.

SRF 4 News, 08.07.2025, 8:30 Uhr ; 

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