Die EU-Kommission hat eine Untersuchung gegen den deutschen Softwarekonzern SAP eingeleitet – wegen möglicher wettbewerbswidriger Praktiken.
SAP steht im Verdacht, den Wettbewerb bei Wartungs- und Supportdienstleistungen verzerrt zu haben.
SAP ist Deutschlands wertvollstes Unternehmen.
Konkret geht es laut der EU-Kommission um die Frage, ob Konkurrenten, die ebenfalls Wartungen für die SAP-Software anbieten, wettbewerbswidrig benachteiligt werden.
SAP weist Vorwürfe zurück, will aber kooperieren
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Imago / Sven Simon
«SAP ist der Ansicht, dass die eigenen Richtlinien und Massnahmen vollständig mit den Wettbewerbsregeln im Einklang stehen», teilte das Unternehmen mit. «Wir nehmen die Bedenken der Kommission jedoch ernst und arbeiten eng mit ihr zusammen, um eine Lösung zu finden. Materielle Auswirkungen auf unsere Finanzergebnisse werden nicht erwartet.»
Laut der EU-Kommission verlangt SAP von seinen Kunden, die Software nur vom Konzern selbst warten zu lassen. Zudem müssten sie dieselbe Art von Wartungs- und Supportleistungen zu denselben Preisen wählen. Dies könne die Kundschaft daran hindern, Wartungs- und Supportleistungen anderer Anbieter zu unterschiedlichen Preis- und Supportniveaus zu kombinieren.
Auch wirft die Kommission SAP vor, dass Kunden Leistungen für ungenutzte Softwarelizenzen nicht kündigen können. Zudem müssten sie nach einem Unterbruch der SAP-Dienstleistungen eine Gebühr und Nachzahlungen leisten. Die Kommission verdächtigt SAP daher, seine Kunden auszubeuten und Dritte unlauter einzuschränken.
Wer ist SAP?
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Das wertvollste deutsche Unternehmen lag in diesem Jahr zwischenzeitlich auf Platz eins in Europa. Der Konzern ist vor allem für seine Software zur Unternehmenssteuerung (ERP) bekannt. Diese fungiert laut Unternehmensangaben «als zentrales Nervensystem eines Unternehmens», wobei Geschäftsprozesse wie Finanzen, Personal, Fertigung, Vertrieb oder Beschaffung abgebildet werden können. Viele Menschen mit Bürojobs dürften in irgendeiner Form mit Produkten von SAP in Berührung gekommen sein, sei es um Urlaub zu beantragen oder Reisekosten abzurechnen.