Auch CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider kauft dann und wann im Internet ein – und erlebt die Wirkung von Geoblocking ganz konkret: Wenn sie beispielsweise Markenschuhe in Grossbritannien bestellen wolle, könne sie das nicht. Sie werde auf die Website des Schweizer Ablegers gelenkt und müsse sie dort bestellen. «Dort sind die Schuhe logischerweise einiges teurer», moniert sie. Im Modebereich kann der Preisunterschied bis zu 30 Prozent oder mehr ausmachen.
Wo bleibt der freie Handel?
Vom Geoblocking sind nicht nur Privatkunden betroffen. Auch Unternehmen, die Teile im Ausland bestellen möchten, stehen vor den gleichen Problemen, wie Schneider sagt. Die Nationalrätin hat deshalb den Bundesrat gebeten, sich etwas zu überlegen, damit der Freihandel mit den Ländern der EU auch funktioniere. Es könne nicht sein, dass «Unternehmen einseitig oder mit hiesigen Vertriebsstellen die Preise in der Schweiz künstlich hoch halten können».
Was dagegen zu tun ist, ist allerdings nicht so klar. Zwar verlangen Schweizer Konsumentenorganisationen ein Verbot des Geoblockings. Doch Schneider zweifelt daran, dass dies etwas bringen würde. Denn ein Verbot wäre von der Schweiz aus im Ausland kaum durchzusetzen.
Höhere Preise durchsetzen
Auch der Online-Handelsexperte Thomas Lang rät den Behörden davon ab, ein eigenes Schweizer Geoblocking-Gesetz zu erlassen. Ein solches könnte allenfalls bloss in ganz wenigen Fällen etwas bringen, sagt er. Seiner Beobachtung zufolge ist es heute «schon fast eine Seltenheit», dass ein ausländisches Unternehmen automatisch auf seine Schweizer Filiale umleitet. Meist könne man auswählen, auf welcher Website man einen Einkauf tätigen wolle.
Einer der seltenen Fälle ist Zalando: Weil sich der Kleiderhändler eigene Vertriebskanäle in der Schweiz leisten kann, kann er damit auch höhere Preise durchsetzen. Lang betont aber, dass die Abschöpfung der höheren Schweizer Kaufkraft nur einer von mehreren Gründen sei, Schweizer daran zu hindern, direkt im Ausland zu bestellen. Ein anderer sei, dass vor allem kleinere Lieferanten rechtliche Hürden fürchteten.
Es gibt auch Schweizer Hürden
Zu den Hindernissen gehören auch solche, welche die Schweiz selbst aufgebaut hat. So müsse ein ausländischer Shop, der in die Schweiz liefern wolle, gewisse Schweizer Regeln befolgen, sagt Lang. Dazu gehörten etwa die Anschrift der Preise in Schweizer Franken, gewisse sprachliche Anforderungen oder die Deklaration und Beschreibung der Produkte für den Zoll.
Diese Firmen verhindern dann zum Beispiel, dass sich Schweizer Kunden überhaupt in ihren Webshops registrieren können oder sie nehmen nur Kreditkarten des Ursprungslandes an. Manchmal schliessen sie eine Lieferung in die Schweiz grundsätzlich aus. Einige Anbieter gehen sogar so weit, nicht an eine der beliebten Paketstationen an der Schweizer Grenze zu liefern.
Kein Zwang, etwas zu verkaufen
Dagegen kann die Schweiz nichts tun, betont Onlinehandels-Experte Lang: «Man kann niemanden dazu zwingen, dass er einem etwas verkaufen muss.» Auf jeden Fall kenne er weltweit kein solches Gesetz.
Vielleicht wird die Schweiz vom Druck, der in der EU gegen das Geoblocking entsteht, trotzdem profitieren können. So hat dies beim Roaming, dem Telefonieren mit dem Handy im Ausland, auch funktioniert: Als die EU ankündigte, Roaminggebühren innerhalb der EU-Staaten zu verbieten, sanken die Tarife auch bei uns.