Wie soll man sich als Schweizer Bankkundenberater verhalten, wenn man Kunden in den USA besucht? Um zu verhindern, dass bekannt wird, welche Kunden man betreut und welchen man dabei behilflich ist, Geld am US-Fiskus vorbeizuschleusen?
Tipps und Tricks für solche heiklen Geschäftsreisen in die USA machten innerhalb der Bank Julius Bär die Runde. So hat – laut den Unterlagen der Staatsanwaltschaft – beispielsweise ein Mitglied des «Amerika-Teams» der Bank am 24. März 2006 ein Memo an andere Kundenberater verschickt mit dem Titel: «Do's & Don'ts». Was man tun und was man besser lassen sollte.
Besondere «Einreisebestimmungen»
Heikel wird es auf diesen Geschäftsreisen demnach bereits bei der Einreise in die USA: Im Memo rät der Schreibende, man solle zwar schon offenlegen, dass man Banker sei, hier soll man nie lügen. Aber wenn man nach dem Geschäftszweig gefragt wird, dann solle man doch eher sagen, man sei vom Investment Banking oder von der Kreditabteilung. Aber sicher nicht vom Private Banking!
Wenn der Beamte der Immigrationsbehörde dann nachfrage, was man in den USA vorhabe, solle man sagen, man sei geschäftlich hier, und rasch nachschieben, dass man zudem natürlich auch hoffe, die Schönheiten des Landes erkunden und geniessen zu können. Das komme bei stolzen Beamten immer gut an, und schon verschiebe sich das Gespräch auf den «privaten» Charakter der Reise.
Kleiner Tipp: Wenn man ein Tennis-Racket mit sich trägt und in Freizeit-Klamotten reise, helfe das, den «Fun»-Teil der Reise zu betonen und vom geschäftlichen Teil abzulenken.
Ein Ende mit Schrecken
Solche praktischen Reisetipps und andere konspirative Dienstleistungen für Kunden in den USA sind Julius Bär nun zum Verhängnis geworden. Die Bank bekennt sich schuldig, seit den 1990er Jahren bis 2009 Amerikanern beim Steuerhinterziehen geholfen zu haben. Dabei ist es laut Unterlagen um mehrere Milliarden Dollar gegangen, die Kunden mit Hilfe der Bank Julius Bär vor der US-Steuerbehörde versteckt hätten.
Die Busse von rund 550 Millionen US-Dollar ist happig, sie dürfte die Zürcher Privatbank schmerzen. Doch immerhin ist der Rechtsfall damit nun vom Tisch, sofern sich Julius Bär die nächsten drei Jahre an die Auflagen der Justizbehörden hält.
Für zwei Kundenberater von Julius Bär hingegen, die in den Unterlagen namentlich erwähnt werden, ist der Fall noch nicht ausgestanden: Sie haben sich schuldig bekannt und erwarten ihr Urteil am 12. August.