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Wirtschaft Finma sorgt mit Bericht für mehr Transparenz

Erstmals hat die Finanzmarktaufsicht ihren «Enforcementbericht» publiziert. In 59 Fällen hat sie Verfahren wegen Verstössen gegen das Finanzmarktaufsichtsrecht durchgeführt. Der Bericht soll auch Kriminelle abschrecken.

Zum ersten Mal hat die Finanzmarktaufsicht Finma ihren «Enforcementbericht» publiziert. Darin beschreibt sie, wie oft sie im vergangenen Jahr das Finanzmarktaufsichtsrecht durchsetzen musste.

59 Verfahren

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2014 hat die Finma 673 Vorabklärungen durchgeführt. Darunter sind 436 Fälle von unerlaubt tätigen Finanzdienstleistern, insbesondere Schneeball- und Pyramidensysteme.

Nur bei 59 Fällen wurde ein Enforcementverfahren durchgeführt. Daraus resultierten 29 Konkurs- und 6 Liquidationsverfahren.

Hinzu kommen 479 Amtshilfegesuche ausländischer Behörden.

Inhaltliche Schwerpunkte der Tätigkeit bildeten etwa mutmassliche Verstösse gegen Embargobestimmungen und das grenzüberschreitende Kundengeschäft. Auch die Zusammenarbeit von Instituten mit externen Vermögensverwaltern und Vermittlern erforderte das Eingreifen der Behörde.

Hinweise von überall

Man gehe jeweils einer Vielzahl von Hinweisen nach, die entweder vom Aufsichtsbereich der Finma selber oder von aussen via ausländische Behörden, Whistleblower, Kunden oder andere Marktakteure an die Behörde getragen würden, erklärte David Wyss, Leiter «Enforcement».

Der Bericht soll auch eine abschreckende Wirkung haben und einen Kulturwandel bewirken, so Wyss. Wenn jemand wegen des Berichts gewisse Handlungen nicht mehr vornehme, so sei das durchaus so gewollt.

Prominente Fälle werden publik

Gewollt ist auch, dass einige Fälle publik werden – und vor allem die von der Finma verhängten Sanktionen. Im letzten Jahr war dies beispielsweise das Berufsverbot gegen den ehemaligen Chef der Bank Coop und designierten Chef der Aargauischen Kantonalbank. Auch in weiteren Fällen wurden Berufsverbote ausgesprochen. Man werde auch künftig vermehrt gegen die «für schwere Verletzung von Aufsichtsrecht verantwortlichen Personen vorgehen», kündigte die Behörde an.

Bericht für mehr Transparenz

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Anonymisierte Statistiken – wie im «Enforcementbericht» – sind für die Finma laut eigenen Angaben ein gutes Mittel für mehr Transparenz. Denn gesetzlich sei das Korsett für die Kommunikation sehr eng. Nur wenn zum Schutz von Anlegern ein aufsichtsrechtliches Bedürfnis bestehe, könne das «Enforcement» über Abklärungen oder Verfahren berichten.

Ein weiteres Beispiel ist die Einbehaltung von Gewinnen bei der UBS wegen Manipulationen am Devisen-Markt.

Der Fall HSBC sei im Grundsatz abgeschlossen, so Wyss. Die Finma habe im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Geldwäscherei Untersuchungen durchgeführt und Massnahmen angeordnet. Allerdings schloss Wyss nicht aus, dass bei HSBC weitere Aspekte eingehender untersucht werden könnten.

Das Verhängen von Bussen ist der Finma im Gegensatz zur Wettbewerbskommission (Weko) oder zu Finanzmarktbehörden anderer Länder nicht gestattet. Dies sei nicht unbedingt ein Nachteil, meint Wyss, da die Beweisführung mit Blick auf Bussen aufwändiger sei und so weniger Fälle behandelt werden könnten. Anstatt lange zu prozessieren bringt die Finma die Verfahren lieber schnell zu einem Abschluss.

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