Der Einlagensicherungsfonds der Vereinigten Staaten (FDIC) vertritt kleinere US-Banken, die mit Libor-Finanzprodukten viel Geld verloren haben. Die FDIC klagt gegen insgesamt 16 Institute. Unter ihnen sind auch die UBS und die CS, wie am Samstag bekannt wurde. Die beiden Grossbanken kommentierten die Klage nicht.
Der Klage war eine ganze Reihe von Klagen vorausgegangen. Mit ihnen sollten die Banken für den Libor-Skandal zur Rechenschaft gezogen werden. Mehrere Institute haben nach Ermittlungen in den USA und in Europa milliardenschwere Strafen bezahlt.
UBS musste mit weiteren Klagen rechnen
Thomas Werlen ist Partner bei der grossen US-Anwaltskanzlei Quinn Emanuel. Er ist auf Wirtschaftsfälle spezialisiert. Erstaunt habe ihn an den neuen Klagen gegen die UBS und die CS lediglich der Zeitpunkt. «Es war nicht vorauszusehen, dass die FDIC gerade jetzt kommt. Aber generell denke ich, dass eine Bank wie die UBS damit rechnen musste, dass weitere Privatklagen kommen», sagt er gegenüber SRF.
In der EU kam die UBS um eine Busse herum, weil sie die Kartellwächter über die Manipulation informiert hatte. Von den Aufsichtsbehörden in den USA, Grossbritannien und der Schweiz wurde sie zu einer Vergleichszahlung von 1,4 Milliarden Franken verdonnert. Dies habe weitere Klagen jedoch nicht verhindern können, sagt Werlen.
Absprache und Täuschung vorgeworfen
Kleinere Banken, die von dem Vergleich finanziell nicht profitiert haben, legen nun ihre Forderungen auf den Tisch. «Sie werfen der UBS und der CS unter anderem vor, dass sie sich abgesprochen haben», sagt der Anwalt. Die angeklagten Institute hätten gemeinsam zu hohe Preise für ihre zinsabhängigen Finanzprodukte verlangt.
Hinzu kommt der Vorwurf der Täuschung beim Vertragsabschluss. «Die Banken, die solche Zinsderivate verkauft haben, hätten die Gegenpartei darüber aufklären müssen, dass es sich um einen Zinssatz handelt, der manipuliert wurde», erklärt Werlen.
Einen daraus entstandenen Schaden nachzuweisen, sei allerdings schwierig. «Im konkreten Einzelgeschäft muss man beweisen, dass Informationen, die hätten fliessen sollen, nicht geflossen sind», erläutert der Kanzlei-Partner. Dazu brauche es entweder Zeugenaussagen oder E-Mails, die entsprechende Aussagen bestätigen.
Bei der neuen Klage gegen die Schweizer Grossbanken handelt es sich um rund 400 Teilklagen. «Insofern kann es natürlich durchaus sein, dass in einem dieser Fälle die Beweislage günstig ist, in vielen anderen dagegen nicht», sagt Werlen. Deshalb sei die Lage für eine Bank wie die UBS momentan sehr schwierig abzuschätzen.