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Das Bundesgericht in Lausanne
Legende: Niederlage für den Uhrenhersteller Swatch. Die UBS muss ihr keinen Schadenersatz zahlen. Keystone

Wirtschaft Schlappe für Swatch – UBS muss nichts zahlen

Als letzte Instanz hat nun auch das Bundesgericht entschieden: Die Grossbank UBS muss dem Uhrenhersteller Swatch keinen Schadenersatz zahlen. Streitpunkt war eine umstrittene Anlageempfehlung während der Finanzkrise 2008.

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Dem Uhrenhersteller Swatch ging es während der Finanzkrise 2008 ähnlich wie anderen Anlegern. Vermeintlich sichere Anlagen entpuppten sich während der Krise als Kapitalvernichter. Das Bundesgericht hat nun aber den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts gestützt. Die Anlageempfehlungen der UBS im Mai und Juni 2007 seien angemessen gewesen, so die Begründung.

Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht

Absolute Return

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Die UBS empfahl Swatch eine Anlage nach der «Absolute-Return»-Strategie. Dieses Bankprodukt sollte eigentlich immer Erträge liefern, auch bei ungünstigen Marktsituationen. Doch bei der einmalig schwierigen Finanzkrise 2008 konnte diese Garantie nicht aufrecht erhalten werden.

Zudem seien die Swatch-Verantwortlichen selbst erfahrene Manager. Es sei daher nicht notwendig gewesen, dass die UBS sie auf die üblichen Marktrisiken und die Möglichkeit eines substanziellen Verlusts aufmerksam gemacht habe, erklärte das Bundesgericht.

Die Swatch hatte im Jahr 2011 beim Zürcher Handelsgericht Klage gegen die Grossbank UBS wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht eingereicht. Swatch forderte von der UBS 24,8 Millionen Franken Schadenersatz plus Zinsen, wegen schwerer Anlageverluste im Zuge der Finanzkrise 2008.

Swatch hatte im Mai und im Juni 2007 auf Anraten der UBS Anteile an einem Anlagefonds erworben. Diese hatten damals etwa einen Wert von 46,9 Millionen Franken wert. Wegen des wenig später beginnenden Absturzes der weltweiten Finanzmärkte schrumpfte der Wert dieses Fonds massiv.

Prozesskosten von über 200'000 Franken

Swatch machte die UBS mitverantwortlich für den Verlust. Eine entsprechende Schadenersatzklage wies das Handelsgericht Zürich im April 2014 zurück. Swatch zog den Fall daraufhin ans Bundesgericht weiter. Dort ist der Uhren-Hersteller nun ebenfalls abgeblitzt ist.

Swatch reagiert mit Bedauern auf den Entscheid der Bundesrichter. Das Urteil begünstige die Investmentbanken und sei zum Nachteil vor allem für kleine Privatanleger. Weil der Prozess verloren ging, muss Swatch die Gerichtskosten in Höhe von 65'000 Franken sowie 150'000 Franken Anwaltskosten der UBS übernehmen.

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