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Wirtschaft Sika-Verwaltungsrat holt aus zum Schlag gegen Gründerfamilie

Beim Baustoffkonzern Sika wehrt sich der Verwaltungsrat weiter gegen einen Verkauf des Unternehmens an die französische Saint-Gobain: Er will der Gründerfamilie das Stimmrecht beschränken. Diese hält das Vorgehen des Verwaltungsrates für widerrechtlich.

Die Sika-Führungsetage geht im Streit mit den Erben der Gründerfamilie in die Gegenoffensive: Sie erklärt in einer Mitteilung, die Gründerfamilie Burkard mit ihrer Schenker-Winkler Holding (SWH) bilde mit Saint-Gobain eine Gruppe und übe somit ihr Stimmrecht an der Generalversammlung nach den Weisungen von Saint-Gobain aus. Darin liege gemäss wiederholter bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine unzulässige Umgehung der statutarischen Stimmrechtsbeschränkung.

Sika-Aktie legt zu

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Wegen der Ankündigung des Sika-Verwaltungsrates, das Stimmrecht der Gründerfamilie auf fünf Prozent beschränken zu wollen, legen die Aktien des Bauchemiekonzerns heute Montagmorgen deutlich zu. Nämlich um fünf Prozent auf 3072 Franken.

Der Entscheid des Verwaltungsrats werde durch ein Rechtsgutachten gestützt, heisst es weiter. Die Familie Burkard und Saint-Gobain bildeten demnach eine Aktionärsgruppe. Mit der faktischen Übertragung der Stimmrechte an Saint-Gobain müsse die in den Statuten vorgesehene Stimmrechtsbeschränkung von fünf Prozent angewendet werden.

Aktionäre unterstützen Management

Unter diesen Umständen sei die Gründerfamilie auch nicht legitimiert, die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung zu verlangen. Um diese einzuberufen, ist ein Stimmrechtsanteil von mindestens zehn Prozent notwendig. Es gehe nicht primär darum, die Transaktion zu verhindern, sagte Sika-Verwaltungsratspräsident Paul Hälg. Vielmehr wolle man eine Lösung finden, die sowohl für die Firma, die Mitarbeiter wie auch für die Publikumsaktionäre machbar sei.

Laut weiteren Angaben haben mittlerweile Aktionäre mit einem kumulierten Kapitalanteil von mehr als 35 Prozent dem Verwaltungsrat und dem Management ihre Unterstützung für die Wahrung der Interessen der Sika und ihrer Stakeholder zugesagt. Dies entspreche mehr als dem Doppelten des Kapitalanteils der Familienholding.

«Stimmrechtsbeschränkung ist illegal»

Das Ansinnen des Sika-Verwaltungsrats, das Stimmrecht auf die statuarische Fünf-Prozent-Grenze zu beschränken, sei illegal, schreibt die Holding in einer ersten Reaktion.

Die Einberufung einer Generalversammlung hänge nicht von den Stimmrechten, sondern allein vom Kapital ab.

Da die SWH 16 Prozent des Kapitals halte, könne die Einberufung der GV nicht verweigert werden. Das vom Sika-Verwaltungsrat beschlossene Vorgehen komme einer Enteignung der Familie gleich. Die SWH wehre sich entschieden gegen das Vorgehen des Sika-VR und werde alle notwenigen rechtlichen Mittel ergreifen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Parteien streiten seit Wochen

Im Dezember hatte die Sika-Gründerfamilie angekündigt, ihr Aktienpaket für 2,75 Milliarden Franken an den französischen Konzern zu verkaufen. Die übrigen Aktionäre sollen leer ausgehen.

Aus diesem und weiteren Gründen lehnt Sika die Transaktion in der gegenwärtigen Form ab. Prominente Investoren wie die Stiftung von Microsoft-Chef Bill Gates und das Fondshaus Fidelity haben sich auf die Seite der Schweizer geschlagen.

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