Zu welcher Kategorie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gehören Sie und in welcher Branche sind Sie tätig? Entscheidende Fragen, wenn es um die Auswirkungen der neuen Währungspolitik der Nationalbank geht.
Arbeitnehmende in der Schweiz
Für die Beschäftigten sind die Zeiten nach dem Fall der Euro-Untergrenze unsicherer geworden. Verschiedene Massnahmen stehen im Raum, besonders in den exportorientierten Branchen oder im Tourismus.
- Lohneinbussen : Firmen könnten ihren Angestellten den Lohn kürzen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Denn sie bilden den grössten Kostenblock, der am schnellsten beeinflusst werden kann. Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat die Lohndiskussion kürzlich in einem Interview «salonfähig» gemacht. Lohnkürzungen schaden allerdings der Motivation der Mitarbeiter und könnten fähige Mitarbeiter bei nächster Gelegenheit zum Stellenwechsel bewegen. Ausserdem braucht es dafür eine Änderungskündigung, der Mitarbeiter erhält einen neuen Vertrag.
- Längere Arbeitszeiten : Verschiedene Unternehmen denken deshalb über eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit nach. Dafür dürfte das Verständnis einer Belegschaft grösser sein als für Lohneinbussen, sofern die Mehrarbeit klar befristet und an transparente Ziele gebunden ist. Im Gesamtarbeitsvertrag der Maschinenindustrie zum Beispiel lässt der Krisenartikel längere Arbeitszeiten unter bestimmten Bedingungen zu.
- Allgemeine Sparmassnahmen : Die meisten Firmen werden die Sparschraube noch einmal anziehen, was die Beschäftigten in unterschiedlicher Form zu spüren bekommen. Kostensenkungen sollen helfen, die Belastungen durch den starken Franken zu mildern. Das gilt vor allem für Unternehmen, die ihre Währungsausfälle nicht durch günstigere Einkäufe im Ausland kompensieren können. Darunter leiden besonders Tourismusbetriebe. Aber auch Banken sind stark betroffen, wenn sie vor allem als Vermögensverwalter tätig sind. Denn ihre verwalteten Kundenvermögen sind grösstenteils in Euro und Dollar angelegt. Zu einem tieferen Kurs in Franken bewertet, sinken diese, wodurch sich auch die daran gekoppelten Erträge der Banken vermindern.
- Kurzarbeit : Dieses Mittel zur Kostensenkung bei Firmen ist seit dem 27. Januar auch wieder mit Verweis auf den starken Franken möglich. Die Arbeitslosenversicherung entschädigt nach dem Entscheid von Wirtschaftsminister Schneider-Ammann die betroffenen Arbeitnehmer. Die Massnahme kann für zwölf Monate beansprucht werden. Viele Firme interessieren sich dafür. Mit Kurzarbeit können sie wertvolle Leistungsträger auch bei schlechtem Geschäftsgang im Unternehmen halten, statt sie zu entlassen. Die Massnahmen ist allerdings umstritten. Denn sie steht auch all jenen Firmen offen, die längst fällige Strukturanpassungen verschlafen haben und nun besonders unter der Frankenstärke leiden.
- Stellenabbau : Kurz nach dem SNB-Entscheid zur Frankengrenze malten einzelne Wirtschaftsvertreter schwarz. Jede fünfte Stelle in der Exportindustrie könnte gefährdet sein, hiess es. Und Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbundes, rechnete vor, laut Modellrechnungen gingen bei einer Frankenaufwertung um 10 Prozent rund 2 Prozent der Arbeitsplätze verloren. Der Franken wertete sich nach dem Nationalbank-Entscheid rund 20 Prozent auf. Wie viele Stellen in der Schweiz tatsächlich verloren gehen, hängt von der weiteren Kursentwicklung des Franken ab. Die Firmen produzieren möglichst lang weiter und füllen zunächst ihre Lager, bevor sie ihre Kapazitäten kürzen.
- Euro-Löhne : Einzelne Unternehmen denken sogar über Euro-Löhne für ihre Schweizer Arbeitnehmer nach. Denn für Firmen in Grenzregionen könnte es rechtlich weniger heikel sein, statt nur den Grenzgängern das Gehalt in Euro zu zahlen, alle Mitarbeiter gleich zu behandeln (Diskriminierungsverbot im Freizügigkeitsabkommen mit der EU).
Grenzgänger
Die 290‘000 Grenzgänger gehören auf den ersten Blick zu den Gewinnern der Frankenstärke. Sie können mit dem in der Schweiz verdienten Geld, im Euro-Nachbarland mehr kaufen.
Doch etliche ihrer Arbeitgeber denken daran, ihnen die Löhne künftig in Euro zu bezahlen oder das Franken-Gehalt um den Aufwertungsbetrag zu kürzen. Juristisch ist das allerdings heikel, ein Gerichtsurteil aus dem Kanton Baselland spricht dagegen.
Ausländer mit Lohn in Euro
Grosse Verlierer der Frankenaufwertung sind jene ausländischen Beschäftigten, die in der Schweiz in der Währung ihres Heimatlandes angestellt sind. Ihre Eurolöhne zum Beispiel sind seit dem 15. Januar plötzlich einen Fünftel weniger wert, die Lebenshaltungskosten in der teuren Schweiz aber unverändert hoch. Betroffen sind etwa Angestellte, die von einem ausländischen Unternehmen in die Schweiz geschickt werden und hier bis zu fünf Jahre arbeiten können.