Die Wettbewerbskommission (Weko) genehmigte im zweiten Anlauf eine Regelung, wonach der Weltmarktführer seine Lieferungen bis 2019 schrittweise auf die Hälfte reduzieren kann.
Bei regulierenden Bestandteilen, sogenannten Assortiments, besteht die Lieferpflicht weiter, wie die Weko mitteilte. Angesichts der Marktverhältnisse sei es dort für eine Lockerung noch zu früh. Weko-Präsident Vincent Martenet sieht in dem Weko-Entscheid keinen Sieg für Swatch, wie er gegenüber SRF sagte.
Härtefallregelung für kleine Hersteller
Die Swatch-Tochterfirmen ETA und Nivarox liefern anderen Herstellern bis hin zu Konzernen wie Richemont und LVMH bis zu 90 Prozent der für teure Zeitmesser benötigten Schlüsselteile.
Nur wenige Uhrenhersteller kommen ohne Teile von Swatch aus. Das gilt vor allem für kleine Hersteller, die sich keine eigene Fertigung leisten können. Für diese Firmen soll eine Härtefallregelung gelten.
Swatch will aus den Lieferverpflichtungen heraus, weil der Konzern in seinen Werken in Boomzeiten kaum genug Uhrwerke und Schlüsselteile für den eigenen Bedarf bei Luxus-Marken wie Breguet und Omega produzieren kann. In schlechten Zeiten bleibt die Firma auf Überkapazitäten sitzen.
Swatch-Konzernchef Nick Hayek versucht seit mehr als zwei Jahren, die historisch gewachsenen Lieferpflichten abzuschaffen. Im Juli war eine erste zwischen den Weko-Sekretariat und dem Konzern ausgehandelte Vereinbarung von der Kommission zurückgewiesen worden.