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Wirtschaft UBS wehrt sich gegen Herausgabe von Kundendaten an Frankreich

Die Schweizer Grossbank UBS muss Informationen zu Kunden aus Frankreich an die Steuerverwaltung liefern. Einfach so will die UBS die Daten aber nicht herausrücken.

Die UBS muss Daten für Personen aus Frankreich an die Steuerverwaltung herausgeben. Die Grossbank will jedoch zuerst vom Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen, ob das Amtshilfeverfahren zulässig ist, das Frankreich anstrebt.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) habe der UBS eine Editionsverfügung zugestellt. Diese Verfügung verpflichtet die Bank, die Informationen zu liefern. Auslöser ist eine Anfrage für internationale Amtshilfe in Steuersachen aus Frankreich.

Daten von 2006 und 2008

Gegenüber der ESTV gab die UBS nach eigenen Angaben zu bedenken, dass die Rechtsgrundlage für das Amtshilfegesuch «bestenfalls unklar» sei. Die Daten und die Grundlage des Gesuches seien «nicht spezifisch genug».

Die Anfrage aus Paris stützt sich laut UBS auf Daten aus den Jahren 2006 und 2008 und bezieht sich auf Konten mit Bezug auf ehemalige oder aktuelle Kunden mit Wohnsitz in Frankreich. Sehr viele der betroffenen Konten seien inzwischen geschlossen, schreibt die Bank.

Die Daten haben die französischen Behörden von deutschen Behörden erhalten. Sie seien bei Untersuchungen in Deutschland sichergestellt worden, schreibt die UBS. Sie seien «offenbar auch an andere europäische Länder weitergeleitet» worden. Die UBS erwartet darum ähnliche Anfragen aus anderen Ländern.

Kunden werden informiert

Die UBS will nun die von der Anfrage aus Paris betroffenen Kunden über das Amtshilfeverfahren und Beschwerderechte informieren. Sie plant zudem selbst rechtliche Schritte: Vom Bundesverwaltungsgericht will sie die Zulässigkeit des Amtshilfeverfahrens überprüfen lassen.

Die UBS verwies auf ihre Programme zur Herstellung der Steuerkonformität mit Kunden aus europäischen Ländern, darunter Frankreich. Diese Programme seien grösstenteils abgeschlossen.

Die Anfrage aus Paris ist für die Bank auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Anfang 2017 das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Kraft treten wird. Banken werden dann verpflichtet sein, den Steuerbehörden – auch jenen in Frankreich – jährlich Daten zur Verfügung zu stellen.

Kunden mit Schweizer Wohnsitz nicht betroffen

Im April wurde bekannt, dass das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verdächtige Kontodaten von Schweizer Banken an 27 Staaten weitergegeben hat, darunter auch an Frankreich. Insgesamt sind Guthaben von mehr als 100 Millionen Franken betroffen.

Das in Deutschland sichergestellte Datenpaket enthält auch Daten von Kunden der Grossbank mit Wohnsitz in der Schweiz, aus dem Jahr 2009. Diese Kunden werden von der Bank nun informiert. Mit der Anfrage aus Frankreich haben Kunden mit Schweizer Wohnsitz nichts zu tun.

Laut UBS geht es um einen «sehr begrenzten Anteil der gesamten Kundenbasis in der Schweiz» und hauptsächlich um private Kunden. Ein grosser Teil der Daten beziehe sich auf Kunden mit Hypotheken und Vorsorgekonten.

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