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Wirtschaft Was Sie über Uber wissen müssen

Uber bietet Taxifahrten zum Schnäppchenpreis und bringt alteingesessene Anbieter damit auf die Palme. Wieso kann das Unternehmen seine Dienste so günstig anbieten? Wer steht hinter Uber? Und was sagen Kritiker? Fragen und Antworten zu einer kleinen App mit grosser Wirkung.

Handy eines Uber-Nutzers
Legende: Handy eines Uber-Nutzers Reuters

Wie funktioniert Uber?

Uber bietet in mittlerweile fast 40 Ländern Alternativen zu Taxidienstleistungen an. In der Schweiz bisher nur in Zürich.

Anders als herkömmliche Taxis sind Uber-Autos nicht als solche zu erkennen: Die Wagen haben keine festen Standplätze und auch kein Uber-Schild auf dem Dach. Der Kontakt zwischen Kunden und Fahrern kommt ausschliesslich über die Smartphone-App zustande. Letztere ist ausgesprochen einfach zu bedienen: Der registrierte Benutzer erfährt nicht nur, wo sich das Uber-Auto gerade befindet, sondern auch, wie lange die Fahrt voraussichtlich dauern und was sie kosten wird. Abgerechnet wird bargeldlos über die zuvor registrierte Kreditkarte. 20 Prozent des Fahrpreises streicht Uber ein, den Rest erhält der Fahrer.

Und was kostet das?

Uber bietet seine Taxidienstleistungen deutlich günstiger an als die Konkurrenz – nach eigenen Angaben liegen die Preise etwa 30 bis 40 Prozent tiefer. In einem Test von «10vor10» in Zürich lag Uber gar 42 Prozent unter dem Preis eines regulären Taxis. Inzwischen gibt es unterschiedliche Angebote des Taxidiensts. Konzentrierte sich das Unternehmen zunächst darauf, Kunden von Profifahrern in Mittel- und Oberklassewagen (UberBlack) durch Städte chauffieren zu lassen, expandiert der Dienst seit einiger Zeit in ein neues Segment: Beim preiswerten Dienst UberPop sollen Private ihre eigenen Autos nebenbei für Taxifahrten anbieten. Gegen UberPop gab es unter anderem in deutschen Grossstädten Widerstand der Behörden. In der Schweiz ist UberPop nicht aktiv.

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Wer steht hinter Uber?

Das Unternehmen wurde 2009 in den USA von Garrett Camp und Travis Kalanick gegründet. Camp, der eine Reihe vielversprechender Internet-Startups mit angeschoben hat, sitzt heute im Aufsichtsrat der Firma. Kalanick ist CEO von Uber.

Das nötige Kleingeld bekommt das Unternehmen nach eigenen Angaben von einer Reihe namhafter Startup-Financiers. Im Boot sind demnach Geldgeber wie Menlo Ventures, First Round Capital, Google Ventures und die US-Bank Goldman Sachs. Und der Geldfluss scheint unendlich: Erst Anfang Juni soll sich Uber gut 1,2 Milliarden Dollar frisches Geld besorgt haben. Medienberichten zufolge schätzen Finanzexperten den Wert des Unternehmens auf mindestens 17 Milliarden Dollar.

Wie ist die rechtliche Situation?

Der Geschäftsführer von Uber Schweiz, Rasoul Jalali, weist darauf hin, dass alle in der Schweiz angebotenen Dienste – UberBlack, UberVan und UberX – von professionellen Fahrern angeboten werden. «Alle unsere Partner verfügen entweder über den Zusatzcode 121 für die Personenbeförderung im Führerausweis oder sie besitzen eine Taxilizenz. Zudem sind die Wagen vorschriftsmässig mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet», sagt er gegenüber SRF News Online.

Fest steht, dass die Wagen zumindest in Zürich nicht unter die Taxiverordnung und damit auch nicht unter die Aufsicht des Poilzeidepartements fallen. Das Zürcher Polizeidepartement hält fest, dass es sich bei Uber um einen Limousinenservice handelt. «Limousinenservices können mit den eigentlichen Taxis nicht gleichgesetzt werden», heisst es in einer Antwort auf eine Anfrage von SRF News Online. Die wichtigsten Unterschiede: Limousinenfahrten dürfen nur ohne Kennlampe auf dem Dach durchgeführt werden, die Fahrer müssen keine Taxiuhr einschalten und sie dürfen sich mit ihren Wagen nicht auf Taxistandplätze stellen.

Uber in der Schweiz

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Der Taxidienst Uber ist in der Schweiz in Basel, Lausanne und Zürich aktiv.

  • UberBlack

    Limousinenservice. Lizenzierte Chauffeure in Oberklassewagen.

  • UberX

    Die Low-Cost-Alternative. Lizenzierte Fahrer, kleinere Wagen.

  • UberPop

    Ein Dienst, bei dem sich Private über eine Peer-to-Peer-Plattform vernetzen können. Nicht unbedingt lizenzierte Fahrer.

«Selbstverständlich bewegen sich auch Limousinenservices nicht im rechtsfreien Raum», schreibt Robert Soos vom Polizeidepartement weiter. Auch Uberfahrer unterstehen demnach der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit, der sogenannten ARV 2. Dort ist festgehalten, was professionelle Fahrer brauchen: einen Fahrtenschreiber und den Führerausweis mit dem Zusatzcode 121 für den berufsmässiger Personentransport.

Was die Uberfahrer nicht müssen: eine Stadtkundeprüfung ablegen. Und weil die Limousinenfahrten nicht unter die Taxiverordnung fallen, nimmt die Stadtpolizei auch keine Beschwerden über sie entgegen.

Was sagen die Taxifahrer?

Wenig überraschend sind viele von ihnen nicht begeistert von der neuen Konkurrenz. Der Ärger über Uber führte Anfang Juni gar zu einer europaweiten Protestwelle. In London, Paris, Berlin oder Madrid machten Tausende Fahrer ihrem Unmut mit Sternfahrten und Blockaden Luft. Die Zürcher Taxifahrer beteiligten sich nicht an der Aktion. «Wir haben grundsätzlich nichts gegen mehr Wettbewerb und stehen Angeboten wie Uber deshalb nicht per se kritisch gegenüber», sagte eine Sprecherin des Zürcher Taxiverbands auf Anfrage. «Im Interesse der Kundschaft fordern wir aber, dass es sich auch bei solchen Anbietern um ausgebildetes Personal handeln muss. Und hier sind die Behörden in der Pflicht.»

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