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Wirtschaft wegen Corona in Not Die Massnahmen der Kantone in der Übersicht

VieIe Kantone ergreifen Massnahmen, die dort greifen, wo die Bundeshilfen nicht wirken.

Aargau: Regierungsrat will Mitte April Massnahmenpaket in der Höhe von 300 Millionen Franken verabschieden. Vorgesehen sind Beiträge und Kreditausfallgarantien an KMU, deren Existenz trotz Massnahmen des Bundes gefährdet ist. Einreichefrist für Steuererklärung auf 31. Mai verschoben.

Appenzell Innerrhoden: Der Kanton stellt Beiträge für Härtefälle in der Höhe von 3.5 Millionen zur Verfügung.

Appenzell Ausserrhoden: Einreichefrist für Steuererklärung auf den 31. Mai verschoben. Zusätzliche Hilfen für Wirtschaft werden geprüft.

Bern: Notverordnung zur Unterstützung der Wirtschaft. Zinslose Darlehen an Listenspitäler, Spitex-Organisationen und Behinderten-Organisationen. 25 Millionen aus dem Lotteriefonds für gemeinnützige Organisationen aus Kultur und Sport.

Basel-Landschaft: Massnahmenpaket in der Höhe von 190 Millionen Franken. Nicht rückzahlbare Soforthilfe für Unternehmen und Selbständige: Fixbetrag von 7500 Franken plus variabler Betrag pro Arbeitnehmer.

Basel-Stadt: Bürgschaften für Überbrückungskredite bis zu einem Gesamtbetrag von 50 Millionen. 5 zusätzliche Millionen für Löhne und Ausbildungskosten von Lernenden aus betroffenen Betrieben.

Freiburg: 50 Millionen für die Verbürgung von Bankkrediten zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen. Bereits gesprochene Fördergelder aus den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus werden auch bei abgesagten Veranstaltungen ausbezahlt, falls Kosten entstanden sind.

Genf: Mittel für zinslose Darlehen an Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten werden um 50 Millionen erhöht. Zahlung betrieblicher Stromrechnungen kann aufgeschoben werden.

Glarus: Taskforce arbeitet bis Ende Monat Massnahmenpaket zur Liquiditätsverbesserung von Firmen aus.

Graubünden: Unterstützungsmassnahmen für Wirtschaft und Tourismus werden geprüft. Bereits gesprochene Fördergelder aus den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus, werden auch bei abgesagten Veranstaltungen ausbezahlt, falls Kosten entstanden sind.

Jura: Zusätzliches Massnahmenpaket im Umfang von 9 Millionen. Unternehmen, die trotz aktueller Lage, Lehrstellen anbieten, sollen finanziell unterstützt werden. Einreichefrist Steuererklärung auf 31. August verschoben.

Luzern: Kantonalbank stellt in Absprache mit Regierungsrat 50 Millionen für Kleinkredite zugunsten von KMU in Finanznöten zur Verfügung. Zahlungsaufschub für Rechnungen des Kantons.

Neuenburg: 30 Millionen für zinslose Darlehen an KMU und Selbständige, insbesondere für Betriebe, die nicht von den verbürgten Krediten des Bundes profitieren. Teilweise Übernahme von Lohnkosten von Unternehmen, die Kurzarbeit beantragen.

Nidwalden: Unterstützungspaket im Umfang von 20 Millionen in Form von Bürgschaften für Bankkredite. Weitere Massnahmen, z.B. Verlängerung von Zahlungsfristen für Steuern, sind in Arbeit.

Obwalden: 5-Millionen-Fonds zur Unterstützung von besonders hart betroffenen Firmen.

St. Gallen: 40 Millionen Liquiditätshilfe für Härtefälle. Rund 7 Millionen für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich.

Schaffhausen : Maximal 50 Millionen für Sofortmassnahmen. Zusätzliche 30 Millionen (Bürgschaftsrahmen) für Liquiditätshilfen. 5 Millionen für Kultur- und Sportorganisationen. Einreichefrist für Steuererklärung auf 30. Juni verschoben.

Solothurn: Zugesagte Sport- oder Lotteriebeiträge werden auch ausbezahlt, wenn Projekte abgesagt oder verschoben wurden. Einreichefrist für Steuererklärung auf 31. Juli verschoben.

Schwyz: Gesamtpaket von 150 Millionen für Überbrückung von Liquiditätsengpässen, Kreditausfallgarantie von 50 Millionen für Geschäftsbanken. Aus Lotteriefonds wird 1 zusätzliche Million ausgeschüttet. 1 zusätzliche Million für landwirtschaftliche Betriebshilfe. Einreichung Steuererklärung auf 31. Mai verschoben.

Thurgau: Kantonales Massnahmenpaket in Arbeit.

Tessin: Zahlungsfrist für kantonale Rechnungen um 60 Tage verlängert. Einreichung Steuererklärung für Privatpersonen auf den 30. Juni und für Unternehmen auf den 30. September.

Uri: Details für kantonale Unterstützungsmassnahmen werden erarbeitet. 1.1 Millionen aus dem kantonalen Wirtschaftsförderungsfonds zur Stützung der Wirtschaft.

Waadt: Überbrückungskredite im Umfang von 100 Millionen Franken. 50 Millionen Franken für Leistungen der Arbeitslosenkasse.

Wallis: Durch Kanton gebürgte Überbrückungskredite. Einreichefrist für Steuererklärung auf 31. Mai verlängert. Hilfe für Veranstalter von Sport- und Kulturanlässen.

Zug: Beitrag à fonds perdu von insgesamt 20 Millionen Franken für KMU und Selbständige. Bürgschaft für Bankkredite von total 100 Millionen Franken (geplant). Steuerfussenkung für drei Jahre (geplant). Für Kultur und Gemeinnützige sind 5 Millionen aus Lotteriefonds bereitgestellt.

Zürich: Kreditausfallgarantie von 425 Millionen an KMU. Soforthilfe für Selbständige im Umfang von 15 Millionen Franken. Nothilfe-Pauschale von 2500 Franken für Selbständige möglich. Unterstützung Kultur- und Sportbereich mit 28 Mio. Franken aus Lotteriefonds. Einreichefrist der Steuererklärung auf 31. Mai verschoben.

Hinweis: Dieser Überblick listet nur die wichtigsten wirtschaftlichen Massnahmen auf, die die Kantone zur Bewältigung der Corona-Krise ergriffen haben. Die detailliertesten und aktuellsten Informationen zu den einzelnen kantonalen Massnahmen finden Sie auf den im Text verlinkten Webseiten der Kantone.

Quellen: Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Arbeitgeberverband, Webseiten der Kantone

Heute Morgen, 27.03.2020, 6 Uhr ; 

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