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WTO als Streitschlichter Die Schweiz wehrt sich gegen US-Importzölle

  • Auch die Schweiz ist von den neuen US-Importzöllen auf Stahl- und Aluminium betroffen.
  • Die Exporte nach Amerika beliefen sich im letzten Jahr laut Mitteilung des Bundes auf rund 80 Millionen Franken.
  • Deshalb hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann ein sogenanntes WTO-Streitbeilegungsverfahren eingeleitet.

Drei Aluminiumrollen
Legende: Ein Umsatz von 80 Millionen Franken ist von den US-Importzöllen betroffen. Keystone

Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat aufgrund der neuen US-Importzölle ein WTO-Streitbeilegungsverfahren eingeleitet. Denn auch die Schweiz ist von den zusätzlichen Zöllen auf gewisse Stahl- und Aluminiumprodukte durch die USA betroffen. Dies teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit.

Die entsprechenden Exporte in die USA beliefen sich im letzten Jahr auf rund 80 Millionen Franken. Aus Sicht der Schweiz sei die Massnahme der USA, welche mit dem Schutz der nationalen Sicherheit begründet wird, nicht gerechtfertigt.

Keine Reaktion der USA

Bereits im vergangenen März intervenierte die Schweiz gegenüber den US-Behörden und reichte ein formelles Gesuch um eine Ausnahme von den Handelszöllen ein. Doch Washington hat laut Seco bisher nicht auf das Schweizer Ausnahmegesuch reagiert.

Daher hat Schneider-Ammann beschlossen, ein WTO-Verfahren einzuleiten – analog zu anderen betroffenen WTO-Mitgliedern wie die EU, Mexiko, Kanada und Norwegen.

Das Begehren könnte durchaus Erfolg haben. Bereits 2002 führte die Schweiz zusammen mit anderen WTO-Mitgliedern ein Verfahren im Stahlbereich. Damals wurden die US-Handelsmassnahmen noch unter der Bush-Regierung aufgehoben.

Das sagt Wirtschaftsredaktor Lorenzo Bonati

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Viele Experten gehen davon aus, dass China wegen der Zölle in den USA einen Teil seiner Aluminiumexporte nach Europa umlenken wird. Die EU denkt deshalb laut darüber nach, Importquoten einzuführen. Die Quoten wären zwar gegen China gerichtet, würden aus Gründen der Gleichbehandlung aber grundsätzlich für alle Nicht-EU-Länder gelten – also auch für die Schweiz. Das wäre schlecht für die hiesigen Aluminiumhersteller, denn ihnen würde so der wichtigste Exportmarkt wegbrechen. Falls es wirklich soweit kommt, müsste der Bundesrat versuchen, in Brüssel eine Ausnahme für die Schweiz herauszuschlagen – mit offenem Ausgang.

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