Der Kanton Luzern will in den nächsten Jahren bekanntlich rund 300 Millionen Franken einsparen, um den Finanzhaushalt wieder ins Lot zu bringen. Die Beratungen zu diesem sogenannten Kosolidierungsprogramm 17 sind allerdings noch nicht abgeschlossen.
Deshalb beantragte der Verband Luzerner Gemeinden (VLG), dass die Arbeit an der Finanz- und Aufgabenreform sistiert werde; und zwar so lange, bis die Auswirkungen des Konsolidierungsprogramms 17 bekannt seien.
Nun teilt die Luzerner Staatskanzlei mit: In den letzten Wochen habe sich gezeigt, dass die zeitliche Überlappung der beiden Projekte die Arbeiten erheblich erschwere. Die Regierung heisse darum den Antrag des VLG gut.
Facettenreiche Reform
Die Aufgaben- und Finanzreform soll die Staatsebenen auf ihre effiziente Aufgabenerfüllung hin prüfen. Die jüngste Reform hatte die Regierung 2015 in die Wege geleitet. Ziele der Aufgaben- und Finanzreform:
- Bei der Volksschule: Erhöhung der Kostenbeteiligung des Kantons von 25 auf 50 Prozent
- Änderungen beim Wasserbau
- Anteil der Gemeinden von 50 Prozent an den zusätzlichen Abgeltungen aus der direkten Bundessteuer
- eine Entschädigung für das Inkasso der direkten Bundessteuer
Der Kantonsrat behandelt das Sparpaket und die damit verbundenen Gesetzesänderungen voraussichtlich im November und im Dezember. Nach Ablauf der Referendumsfrist können diese frühestens am 1. März 2017 in Kraft treten. Bis dahin bleiben die Arbeiten für die Aufgaben- und Finanzreform sistiert.