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Der Aarauer Stadtrat hätte für Beiträge zur Kinderbetreuung anders handeln müssen
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 25.03.2019. Bild: Keystone
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Zu hohe Elternbeiträge Aarauer Stadtrat hat seine Kompetenzen überschritten

Der Entscheid des Stadtrats: Im September 2016 hat der Aarauer Stadtrat eine Änderung des Elternbeitragsreglements beschlossen. Darin wird geregelt, wie viel Geld Eltern für externe Kinderbetreuungsangebote (Kinderkrippen, Horte oder Mittagstisch) bezahlen müssen. Dieser Entscheid erfolgte im Rahmen des Sparprogramms «Stabilo».

Vor allem alleinerziehende Eltern waren die Verlierer, sie mussten plötzlich mehr Geld für die Kinderbetreuung bezahlen. Die beschlossene Änderung des Stadtrats trat am 1. Januar 2017 in Kraft.

Die Beschwerde: Ein betroffener Vater war mit dem Entscheid des Aarauer Stadtrats nicht zufrieden. Er erhob deshalb Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau. Unter anderem argumentierte er, die Änderung im Reglement hätte vom Stadtparlament beschlossen werden müssen. Der Stadtrat habe seine Kompetenzen überschritten.

Kindertagesstätte
Legende: Colourbox

Der Beschluss des Regierungsrats: Der Aargauer Regierungsrat hat die Beschwerde nun gutgeheissen. Die Senkung der Elternbeiträge hätte tatsächlich vom Einwohnerrat beschlossen werden müssen. Die Kantonsregierung geht sogar noch weiter: Überhaupt hätte das ganze Reglement zur Kinderbetreuung eigentlich vom Parlament beschlossen werden müssen.

Für die Stadt heisst das, der Entscheid des Stadtrats zur Anpassung der Elternbeiträge ist in diesem Einzelfall aufgehoben. Die Sparmassnahme insgesamt ist damit rechtswidrig. Das alte Reglement bleibt aber gültig. Es wird nicht grundsätzlich über den Haufen geworfen. Sonst hätte die Stadt überhaupt keine Regelungen mehr zur Kinderbetreuung, begründet die Regierung.

So geht es weiter: Was heisst dieser Beschluss nun für die Stadt Aarau? Muss sie den Eltern, die in den vergangenen zwei Jahren zu viel bezahlt haben, das Geld zurückzahlen? Das fordern zum Beispiel die Grünen Aarau. Oder müssen alle Eltern ihr Recht einzeln erkämpfen?

Diese Frage bleibt vorerst offen. Die zuständige Stadträtin konnte oder wollte am Montag nicht dazu Stellung nehmen. So oder so gilt: Der Stadtrat könnte den Entscheid noch an das Verwaltungsgericht weiterziehen.

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