Eine Klage gegen die politischen Verantwortlichen der kantonalen Pensionskasse ist vom Tisch. Der Stiftungsrat erachtet dies als «nicht zielführend und nicht im Interesse der Pensionskasse». Allerdings fiel der Beschluss gegen rechtliche Schritte äusserst knapp - durch Stichentscheid des Präsidenten. Es gibt nun also kein weiteres Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem BVK-Korruptionsskandal.
Höhere Beiträge, tieferer Umwandlungssatz
Richtig ruhig wird es aber nicht um die Pensionskasse. Um auch in Zukunft über genügend Kapital für die Renten zu verfügen, hat die BVK-Spitze einschneidende Massnahmen beschlossen. Sie passt ihren Vorsorgeplan der Finanzlage und der Lebenserwartung an - und erhöht per 1. Januar 2017 die Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Gleichzeitig senkt die BVK den technischen Zins von heute 3,25 Prozent auf 2 Prozent. Als Folge davon werden auch die Renten-Umwandlungssätze nach unten angepasst. Diese bestimmen, wie viele Prozente des angesparten Kapitals jährlich als Rente ausbezahlt werden. Weil sich das Umfeld zu Ungunsten der Pensionskassen entwickelt habe, müsse nun gehandelt werden, schreibt die BVK in ihrer Mitteilung.
Gewerkschaft droht mit Beschwerde
Der VPOD Zürich, die Gewerkschaft des Staatspersonals, kritisiert die beschlossenen Massnahmen der BVK. Und er droht die Neuerungen mit einer aufsichtsrechtlichen Beschwerde zu bekämpfen. Der «radikale Abbau» gefährde das festgelegte Rentenziel, schreibt die Gewerkschaft.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich erwartet in seiner Funktion als Arbeitgeber «Massnahmen zugunsten der älteren Arbeitnehmenden», heisst es in einer Mitteilung. Wichtig sei, dass der Kanton weiterhin ein «wettbewerbsfähiger Arbeitgeber» bleibe und über eine attraktive und sichere Rentenversorgung verfüge.