Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ist mit ihrem Antrag bei der Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrates abgeblitzt. Diese lehnte es mit 10:5 Stimmen ab, die Immunität von Regierungsrätin Regine Aeppli aufzuheben.
Die Mehrheit der Geschäftsleitung war der Meinung, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Regine Aeppli etwas strafrechtlich Relevantes habe zu Schulden kommen lassen. Der Regierungsrätin wird im Zusammenhang mit der Entlassung von Christoph Mörgeli als Leiter des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich Amtsmissbrauch vorgeworfen.
Regine Aeppli habe weder als Regierungsrätin noch als Präsidentin des Universitätsrats die Kompetenz, eine Kündigung anzuordnen. Dies sei auch dem damaligen Rektor Andreas Fischer klar gewesen.
Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei deshalb nicht erfüllt, heisst es in der Mitteilung der Geschäftsleitung des Kantonsrats. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass auch eine Strafuntersuchung zu keinem anderen Resultat kommen würde.
Das letzte Wort hat der Kantonsrat
Aeppli in der Kritik
Trotzdem beschloss die Geschäftsleitung des Kantonsrates ganz knapp (mit 8:7 Stimmen), das Gesamtparlament definitiv über die Aufhebung der Immunität entscheiden zu lassen. Man wolle nicht den Eindruck entstehen lassen, die Geschäftsleitung entscheide etwas in der stillen Kammer, sagte Rolf Steiner, Mitglied der Geschäftsleitung und SP-Kantonsrat dem Regionaljournal Zürich Schaffhausen.
Die Chancen, dass der Kantonsrat dem Entscheid seiner Geschäftsleitung folgt, stehen gut: SP, Grüne, Grünliberale und FDP lehnen die Aufhebung der Immunität der Regierungsrätin ab. Das ergibt eine bereits deutliche Mehrheit von 99 Stimmen im 180-köpfigen Parlament.