Kann der Autobahnanschluss Weiningen um 600 Meter verschoben - oder gar gestrichen werden? Diese Frage muss das Bundesamt für Strassen (Astra) neu klären, nachdem das Bundesgericht am Freitag einer Beschwerde der Gemeinde Weiningen gutgeheissen hat.
Hintergrund der Beschwerden ist der Ausbau des Nordrings auf einer Länge von zehn Kilometern von vier auf sechs Spuren und der Bau einer weiteren Tunnel-Röhre durch den Gubrist.
Nicht unbedingt teurer
Wie das Bundesgericht in seinem Entscheid festhält, hätte eine Verschiebung des Autobahnanschlusses durchaus Vorteile. So würde sich der Stauraum vergrössern, und die Radien für die Anschlüsse könnten entsprechend den geltenden Normen eingehalten werden. Auch beim Argument der Mehrkosten folgt das Bundesgericht nicht dem Astra. Weil der Anschluss ohnehin neu erstellt werden muss, sei nicht zwingend davon auszugehen, dass das Projekt damit wesentlich teurer würde.
Das Bundesgerichtsurteil ist ein Erfolg für Weiningen - und für seinen Gemeindepräsidenten, Hanspeter Haug. «Der Entscheid ist eine Genugtuung», sagt er. Seit neun Jahr kämpfe er für eine gute Lösung.
Wir haben mit unseren Einsprachen 80 Prozent unserer Ziele erreicht.
Denn von fünf Prozessen hat die Gemeinde vier gewonnen - und in einem einen Kompromiss ausgehandelt: Weiningen verlangte einen 270 Meter langen Deckel über die Autobahn, geeinigt hat man sich auf 100 Meter.
Der Sieg von Weiningen bedeutet allerdings, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer sich noch länger mit dem Stau am Gubrist herumschlagen müssen. Denn der Tunnel wird frühesten 2022 fertig, der Spurausbau nicht vor 2025.