Das Zürcher Volk soll entscheiden, ob wertvolles Ackerland besser geschützt werden soll. Damit es erneut zu einer Abstimmung kommt, hat der Kantonsrat zu einem Kniff gegriffen.
Der Trick des Kantonsrates
Weil bei einem erneuten Nein des Rats zur Umsetzung der Kulturland-Initiative wiederum eine Beschwerde beim Bundesgericht gedroht hätte, wurde auf Antrag der Geschäftsleitung die Schlussabstimmung durch einen Feststellungsentscheid ersetzt. So stellte Ratspräsidentin Theresia Weber-Gachnang (SVP) am Ende der zweiten Lesung lediglich fest, dass die Vorlage gültig zu Ende beraten und das Ergebnis die Umsetzung der Kulturlandinitiative sei.
Anschliessend beschloss der Rat mit 96 zu 62 Stimmen bei 7 Enthaltungen, dem Volk das geänderte Planungs- und Baugesetz (PBG) zur Ablehnung zu empfehlen, falls dagegen das Referendum ergriffen wird. Dass es dazu kommt, ist bereits beschlossene Sache. Gemäss SVP-Fraktionschef Jürg Trachsel werden SVP, FDP und CVP das Behördenreferendum ergreifen. Für ein Behördenreferendum sind 45 Unterschriften aus den Fraktionen nötig.
Der bessere Schutz im Gesetz
Die Umsetzung der Kulturlandinitiative sieht eine bessere Verankerung des Schutzes von wertvollem Ackerland im Planungs- und Baugesetz (PBG) vor. Kulturland soll jedoch unter gewissen Bedingungen weiter überbaut werden können, wenn gleich grosse Flächen an einem andern Ort aus der Bauzone entlassen werden oder in gleichem Ausmass schlechte Böden mit gutem Humus aufgewertet werden.
Ein langer Weg
Das Zürcher Stimmvolk hatte im Juni 2012 die Kulturlandinitiative, die von den Grünen in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht worden war, mit 54,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Die Vorgeschichte
Der Regierungsrat hatte daraufhin zwar ordnungsgemäss eine Umsetzungsvorlage erarbeitet, dem Kantonsrat jedoch beantragt, diese abzulehnen. Das Kantonsparlament trat indessen im Mai 2014 gar nicht erst auf den Entwurf des Regierungsrates ein. Die bürgerliche Mehrheit war - und ist auch heute noch - der Ansicht, mit dem 2014 revidierten Richtplan sei das Anliegen der Kulturlandinitiative erfüllt.
Nach einer Beschwerde der Initianten wurde das Kantonsparlament vom Bundesgericht jedoch zurückgepfiffen. Das höchste Gericht war der Meinung, das Argument, mit dem Richtplan sei dem Anliegen der Kulturlandinitiative Genüge getan, genüge formal nicht, weil für den Vollzug ein referendumsfähiger Beschluss nötig sei.