Die Schweiz stand unter Schock. Am 1. Januar 2015 brachte eine Mutter aus Flaach ihre beiden Kinder um. Sie war offenbar verzweifelt, weil die Kinder nach den Festtagen wieder in ein Heim hätten gebracht werden sollen.
In den Fall involviert war die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen, welche die Heimeinweisung angeordnet hatte. Die Kritik an der Kesb war heftig. Der damalige Zürcher Justizdirektor Martin Graf attestierte der Behörde drei Wochen später aufgrund eines internen Berichts, dass sie keine Fehler gemacht habe. Die Tat der Mutter sei nicht vorhersehbar gewesen.
Dennoch ordnete er ein externes Gutachten an. «Der Fall ist uns zu wichtig, um nur auf einen internen Bericht abzustellen», begründete Graf damals seinen Entscheid. «Vielleicht gibt es neue Erkenntnisse, aus denen Lehren für die Zukunft gezogen werden», ergänzte er. Die Veröffentlichung des Gutachtens verzögerte sich dann immer wieder. Am 29. Januar 2016 wird es nun publiziert.
Auch Bericht über Haftbedingungen wird veröffentlicht
Gleichzeitig will die neue Justizdirektorin Jacqueline Fehr einen weiteren Untersuchungsbericht vorstellen. Im August nahm sich die Mutter der Kinder im Untersuchungsgefängnis das Leben. Es war der fünfte Suizid in einem Zürcher Gefängnis innerhalb von wenigen Monaten.
In der Folge gab es Kritik, dass die Haftbedingungen in Zürcher Untersuchungsgefängnissen besonders hart seien. Der Untersuchungsbericht soll diesen Vorwurf klären und allenfalls Massnahmen aufzeigen, wie die Situation verbessert werden kann.