Die Führung der Universität Zürich wird reorganisiert. Die einzelnen Abteilungen – die Fakultäten – erhalten mehr Einfluss, indem alle Dekane und Dekaninnen der Universitätsleitung angehören. Dieses Führungsgremium soll künftig aus zwölf Mitgliedern bestehen, bisher waren es fünf. Die Uni regelt auch die Habilitation und die Titularprofessur neu.
Aufgewertet wird die Funktion des Dekans der Medizinischen Fakultät zu einem Direktor oder einer Direktorin Universitäre Medizin. Diese Person werde die Verbindungen zwischen der Universität, der Medizinischen Fakultät, den universitären Spitälern und anderen Akteuren des Gesundheitsbereichs sicherstellen, heisst es in der Mitteilung der Universität Zürich. Die neue Direktorenstelle wird unbefristet besetzt. Für Prorektoren und Dekane wird die Amtsdauer auf vier Jahre verlängert.
Innerhalb der Universitätsleitung wird es ein Direktorium geben, das für bestimmte Geschäfte wie Finanzen und Berufungen zuständig sein wird. Es besteht aus dem Rektor, den Prorektoren und den beiden Direktoren.
Die Position des Rektors wird gestärkt
Der Rektor kann künftig als Mitglied der Findungskommission für das Direktorium mitbestimmen und bei der Wahl der Dekaninnen und Dekane die von der Fakultät erstellte Liste der Kandidierenden genehmigen.
Da künftig jede Fakultät direkt von der eigenen Dekanin oder vom Dekan in der Universitätsleitung vertreten sein wird, sollen sich die Prorektorinnen und Prorektoren um neue Schwerpunkte kümmern. Neu soll es die Prorektorate «Forschung, Nachwuchsförderung und Innovation», «Studium und Lehre» sowie «Professuren und Personal» geben.
Titularprofessuren an externe Personen
Neu geregelt wird die Habilitation. Sie führt weiterhin zum Titel Privatdozent oder Privatdozentin, der neu zeitlich unbegrenzt gelten wird. Die Privatdozierenden können Lehrveranstaltungen abhalten auf dem Lehrgebiet, für das sie die Lehrbefugnis erhalten haben. Es bestehe aber kein Anspruch auf Lehre im Rahmen von Studiengängen oder auf Anstellung und Entschädigung, schreibt die Uni.
Titularprofessuren werden künftig explizit an externe Personen vergeben, die ihre Hauptanstellung nicht an der Universität Zürich haben. Die Professur ad personam ist für interne und externe Personen vorgesehen. Professoren und Professorinnen ad personam werden Mitglieder der jeweiligen Fakultät und haben im Gegensatz zu den Titularprofessorinnen und -professoren die gleichen Rechte wie die anderen Professorinnen und Professoren.
Die vorgeschlagenen Änderungen bedingen Anpassungen von Universitätsordnung und Universitätsgesetz. Die Universitätsordnung kann laut Mitteilung bis Mitte 2015 angepasst werden, die Revision des Universitätsgesetzes dürfte bis nach 2016 dauern.
Empfehlungen der Politik folgen demnächst
Im Zuge der Affäre rund um das Medizinhistorische Institut hat sich auch die Politik mit der Führungsstruktur der Uni Zürich beschäftigt. Kantonsrat Christoph Ziegler (GLP), der die Subkommission der kantonsrätlichen Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit präsidiert: «Ich bin natürlich erfreut, dass die Uni-Leitung nun endlich von sich aus reagiert hat. Insofern ist es ein Schritt in die richtige Richtung.» Die Kommission will ihren Bericht in den nächsten Tagen der Öffentlichkeit vorstellen. Dann zeigt sich, inwiefern sich die Vorschläge der Universität mit den Ideen der Politik decken.