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Zürich Schaffhausen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger dürfen weiter Auto fahren

Gerade einmal vier Stimmen führten zur Mehrheit, um die geforderte Gesetzesänderung von SVP und FDP zu kippen. Mit dem Nein werden Sozialhilfebezügern, die Auto fahren, die Sozialhilfebeiträge nicht gekürzt. Doch die SVP will die Gesetzesänderung mit einer Initiative vor das Stimmvolk bringen.

Bereits in der ersten Lesung war die geforderte Gesetzesänderung ein knapper Entscheid: mit 87 zu 84 Stimmen wurde sie im vergangenen Oktober zuerst angenommen. Eine Annahme hätte eine Änderung des Sozialhilfegesetzes zur Folge gehabt: Die Betriebskosten eines Autos wären von den Sozialhilfebeiträgen abgezogen worden. Das wäre ebenfalls der Fall gewesen, wenn Drittpersonen das Auto zur Verfügung gestellt hätten.

In zweiter Lesung: 85 zu 81 Stimmen

Im Kantonsrat haben die bürgerlichen Befürworter des Verbots erneut betont, dass ein Auto nicht zum Grundbedarf eines Menschen gehöre, der Sozialhilfe beziehe. Auf der anderen Seite argumentierten Linke und Mitte-Parteien, der Staat dürfe nicht darüber bestimmen, wofür Sozialhilfebezüger ihre Unterstützungsgelder ausgeben. Nun bleibt alles beim Alten. Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger können weiterhin mit der bezogenen Sozialhilfe ein Auto unterhalten: Das Parlament lehnte mit 85 zu 81 Stimmen die geforderte Gesetzesänderung von SVP und FDP ab.

SVP plant Volksinitiative

Doch die SVP kämpft weiter, so SVP-Kantonsrat Claudio Schmid: «Wir überlegen uns, diese Lösung in eine Volksinitiative zu packen, die 6000 Unterschriften dafür sollten rasch und unkompliziert beisammen sein». Allenfalls muss also das Stimmvolk des Kantons Zürich über die Gesetzesänderung entscheiden.

Die anderen bürgerlichen Parteien üben sich noch in Zurückhaltung. FDP-Kantonsrätin Linda Camenisch zeigt sich auf Anfrage nicht begeistert: «Für eine Volksabstimmung ist hier zu wenig Fleisch am Knochen». Von linker Seite will man möglichst gut aufklären, so SP-Kantonsrat Markus Späth. Natürlich klinge es seltsam, wenn jemand, der Sozialhilfe beziehe, ein Auto habe. Es handle sich aber um eine Art «Phnatomdiskussion», da solche Fälle sowieso selten seien.

Auch in anderen Kantonen gab es bereits Bestrebungen, solche Verbote einzuführen. Sie wurden jedoch durch richterliche Entscheide gekippt: ein solches Verbot greife in die persönlichen Freiheitsrechte ein, die durch die Verfassung geschützt seien, urteilten die Richter.

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