Nach dem Skandal im Winter 2013 um die mittlerweile abgewählte SVP-Gemeinderätin Hedy Schlatter und ihre städtische Wohnung, ging die Stadt Zürich bei ihrem Reglement über die Bücher.
Neu überprüft die Stadt genauer, ob jemand in Zürich angemeldet ist oder noch über einen anderen Wohnsitz verfügt. Ausserdem gibt es alle zwei Jahre eine Kontrolle, ob die Wohnung gemessen an der Bewohnerzahl nicht zu gross ist. Die Anzahl der Zimmer darf die Anzahl der Bewohner nur um eins übersteigen. Wer den Anforderungen nicht mehr entspricht, muss die Wohnung nach einer Übergangsfrist abgeben.
Vermögende dürfen bleiben
Was nicht kontrolliert wird: Ob sich die Vermögensverhältnisse der Mieter über die Jahre verändern. Gilt bei Wohnungsantritt noch ein striktes Höchsteinkommen, spielt dies später keine Rolle mehr. Davon habe man abgesehen, erklärt der zuständige Stadtrat Daniel Leupi. «Der Stadtrat ist zum Schluss gekommen, dass es sich dabei nicht um ein grosses Problem handelt.»
Es seien wahrscheinlich nur sehr wenige Leute, die über ein hohes Einkommen und viel Vermögen verfügen. Mit den zusätzlichen Kontrollen zur Mindestbelegung werde sich dieses Problem noch weiter entschärfen, ist Leupi überzeugt.
Gerade diese Regelung hatte jedoch im Vorfeld auch für Aufregung gesorgt. In die Schlagzeilen geriet zum Beispiel CVP-Nationalrätin Kathy Riklin, die an privilegierter Lage an der Schipfe in einer städtischen Wohnung lebt.