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Zürich Schaffhausen Ungleiche Bedingungen für Oberärzte

Manche Oberärzte an den Spitälern im Kanton Zürich müssen länger arbeiten als andere. So gilt zum Beispiel das nationale Arbeitsrecht für Oberärzte am Stadtspital Triemli nicht.

Beispiel Spital Bülach: Seit das Spital eine Aktiengesellschaft ist, muss es sich bei der Arbeitszeit der Oberärzte an das nationale Arbeitsrecht halten. Das heisst: Vorher arbeiteten die Oberärzte in Bülach bis zu 65 Stunden pro Woche - nun sind nur noch 50 Stunden erlaubt. Ähnlich ist es in fünf weiteren Zürcher Regionalspitälern, die privatisiert wurden.

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Anders sieht es in den drei Regionalspitälern aus, die weiterhin in Zweckverbänden der umliegenden Gemeinden organisiert sind. Sie können ihre Oberärzte länger arbeiten lassen. «Das ist eine Ungleichheit», sagt Rolf Gilgen, CEO des Spitals Bülach. Er wäre dafür, dass für alle Spitäler im Kanton die gleichen Bedingungen gelten würden.

Kompromiss in den Stadtspitälern

Bei den Kantonsspitälern, dem Zürcher Unispital und dem Kantonsspital Winterthur, wurde dies bereits geändert: Nach einem Protest des Ärzteverbands wurde die Maximalarbeitszeit für Oberärzte dem nationalen Arbeitsgesetz unterstellt.

Die Zürcher Stadtspiäler Waid und Triemli lassen ihre Oberärzte immer noch länger arbeiten. Zwar wird die Maximalarbeitszeit nach einem Gemeinderatsentscheid demnächst gesenkt, dies aber nur auf 55 Stunden. Die Spiesse in der Zürcher Spitallandschaft sind also immer noch nicht gleich lang.

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