Was bisher geschah
- Gummigeschoss der Winterthurer Polizei verletzte 19-Jährige
- «Der Polizeikommandant bestätigt, dass etwas falsch gelaufen ist»
- «Tanz dich frei»: 89 Personen ermittelt
- Juristische und andere Folgen der «Tanz-dich-frei-Demo»
- «Tanz dich frei»-Demonstrant vor Gericht abgeblitzt
- Nun wird doch gegen Polizisten ermittelt
Mit einer unbewilligten Demonstration unter dem Motto «Tanz dich frei!» haben am 21. September 2013 mehrere hundert junge Leute in Winterthur mehr Freiräume gefordert. Die Polizei hinderte die Demonstranten an einem Umzug. Die Situation eskalierte - es wurden 93 Personen verhaftet und elf verletzt. Unter den Verletzten war eine damals 19-Jährige Frau, die laut eigenen Angaben von einem Gummigeschoss der Polizei am Auge getroffen worden war.
Verhältnismässiger Polizeieinsatz
Sie erstattete nach der Demonstration Anzeige, weil sie einen bleibenden Schaden am Auge erlitten hatte. Die Staatsanwaltschaft kommt nun aber zum Schluss, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass der Polizeieinsatz unverhältnismässig war.
«Niemand kann für dieses schicksalhafte Ereignis, welches die Geschädigte ereilte, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden», zitiert die Zeitung «Landbote» in ihrer Ausgabe vom Samstag wörtlich aus der Einstellungsverfügung. Es sei nicht möglich, Anklage zu erheben.
Der Anwalt der Geschädigten, AL-Kantonsrat Markus Bischoff, prüft nun mit seiner Mandantin einen Weiterzug ans Obergericht.