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Ernst Landolt, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Schaffhausen
Legende: Volkswirtschaftsdirektor Ernst Landolt (SVP) erhofft sich für betroffene Betriebe eine Entspannung. Keystone

Zürich Schaffhausen «Wir begrüssen den Entscheid des Bundesrates»

Schweizer Firmen können wegen der Frankenstärke wieder Kurzarbeit einführen und werden dafür entschädigt, dies hat der Bundesrat beschlossen. Im Kanton Schaffhausen und auch in Zürich ist man froh über diesen Entscheid. Denn der starke Franken macht den Unternehmen zu schaffen.

Fürs Erste sei die Einführung von Kurzarbeit eine gute Massnahme, sagt der Schaffhauser Volkswirtschaftsdirektor Ernst Landolt gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Er erhofft sich eine gewisse Entspannung für die betroffenen Betriebe.

Der starke Franken lässt Aufträge wegbrechen

«Die Unternehmen können besser planen, was ihre Auftragslage und die Beschäftigung betrifft», sagt Landolt weiter. Vor allem exportorientierte Unternehmen hätten Aufträge verloren, sogar ein Stellenabbau wurde Thema. Betroffen seien in Schaffhausen vor allem Unternehmen aus der Metall- und Kunststoffbranche, aber auch aus anderen Sparten, die stark vom Export in EU-Länder abhängig sind. Ihre Produkte sind mit der Aufwertung des Frankens auf einen Schlag um rund 20 Prozent teurer geworden.

Menge der Gesuche ist nicht einschätzbar

In Schaffhausen haben sich nach dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank bereits vier Betriebe gemeldet, die Kurzarbeit einführen möchten. Rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten von Kurzarbeit betroffen sein, schätzt Landolt. Ob noch weitere Schaffhauser Unternehmen zur Überbrückung der Währungskrise auf Kurzarbeit setzen möchten, kann Vivian Biner, Leiter des Arbeitsamtes in Schaffhausen, noch nicht sagen.

Im weniger industriell geprägten Kanton Zürich lassen die konkreten Gesuche noch auf sich warten. Doch auch hier begrüsst man den Entscheid des Bundesrates. Can Arikan vom Amt für Wirtschaft und Arbeit rechnet damit, dass in den nächsten Tagen Gesuche für Kurzarbeit gestellt werden könnten, denn einige Anfragen nach den Modalitäten seien bereits gestellt worden.

Sonderbewilligung nötig

Gemäss Gesetz zur Arbeitslosenversicherung können Unternehmen für Kurzarbeit entschädigt werden, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehende Arbeitsausfälle geltend machen können. Kein Anspruch besteht, wenn die Arbeitsausfälle auf Umstände zurückzuführen sind, die zum normalen Betriebsrisiko gehören.

Der Entscheid des Bundesrates

Grundsätzlich gehören Schwankungen der Devisenkurse zum normalen Betriebsrisiko. Denn sie treten immer wieder auf und können jeden Betrieb treffen. Deshalb brauchte es eine Sonderbewilligung von Bundesrat Johann Schneider-Ammann für die neue Kurzarbeit-Regelung. Die Anspruchsdauer beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung, wie sie der Bundesrat 2011 beschlossen hatte, ist vorerst nicht vorgesehen.

Diesmal kein zusätzliches Geld

Schon 2011 hatte der Bundesrat zur Milderung der Folgen des starken Frankens die Entschädigung von Kurzarbeit zugelassen. Damals war jedoch eine zusätzliche Finanzierung dafür vorgesehen: Im Rahmen eines Hilfspaketes sprach das Parlament 500 Millionen Franken.

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