Die Kantone Nidwalden und Luzern haben eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit für die Opferhilfe abgeschlossen. Hintergrund sind die steigenden Fallzahlen in Nidwalden.
Diese machten den Aufbau einer spezifischen Beratungsstelle mit den notwendigen umfassenden Fachkenntnissen nötig, hiess es am Mittwoch in einer Mitteilung der beiden Kantone. Daher habe man sich entschlossen, dass Opfer von Straftaten aus dem Kanton Nidwalden sich ab dem 1. Januar 2019 neu an die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern wenden sollen.
Breite Beratung
Beratungsstellen sind die erste Anlaufstelle, die Opfer von Straftaten individuell beraten, sie über die Hilfsangebote und deren Kostenfolgen sowie über Entschädigungen und Genugtuung informieren und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten unterstützen.
Vor einem Jahr hatte die Nidwaldner Regierung die Totalrevision des Opferhilfegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Darin war vorgesehen, die Opferberatung neu der Gesundheitsdirektion zu unterstellen. Zudem stand schon damals eine Leistungs-Vereinbarung mit dem Kanton Luzern im Raum, da dieser über eine sehr gute Beratungsstelle verfüge.