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Zwei Mal Ja zu AHV-Vorlagen Lange Durstrecke für Reform der ersten Säule

Nach über 20 Jahren ist erstmals wieder eine grundlegende AHV-Reform gelungen. Ein Blick zurück auf vergebliche Anläufe.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gibt es seit 1948. Reformen und vergebliche Anläufe für Reformen hat es seither zahlreiche gegeben. Erstmals seit 20 Jahren ist mit der heutigen Abstimmung eine grundlegende Neuregelung gelungen.

Der letzte grosse Wurf war 1997 die zehnte AHV-Revision . Unter anderem wurde damals das Frauenrentenalter von 62 auf 64 Jahre erhöht, es wurden Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt sowie eine Witwerrente.

Erhöhung des Frauenrentenalters als Stolperstein

Seither sind alle Versuche, die AHV grundlegend zu revidieren, fehlgeschlagen. Eine erste Version für eine elfte AHV-Revision mit einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten von AHV und IV wurde im Mai 2004 an der Urne abgelehnt. 

Der zweite Anlauf für eine elfte AHV-Revision scheiterte im Oktober 2010 in der Schlussabstimmung im Parlament. Vorgesehen waren damals neben der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre eine Flexibilisierung des Altersrücktritts. 

Danach wollten Bundesrat und Parlament die AHV und die berufliche Vorsorge gemeinsam reformieren, unter dem Namen «Altersvorsorge 2020» . Das Rentenalter der Frauen hätte für die erste und zweite Säule auf 65 Jahre angehoben werden sollen, ebenso hätte eine Flexibilisierung des Altersrücktritts für beide Vorsorgewerke eingeführt werden und für die AHV die Mehrwertsteuer angehoben werden sollen. Im September 2017 fiel die Vorlage aber bei Volk und Ständen durch. 

Beim jüngsten Anlauf haben Bundesrat und Parlament AHV und berufliche Vorsorge nun wieder getrennt angepackt. Während die AHV 21 und die Zusatzfinanzierung der AHV am 25. September an die Urne kamen, ist die BVG-Revision – sie sieht unter anderem einen tieferen Umwandlungssatz für die Berechnung der Renten vor – noch im Parlament hängig. 

Eine Atempause verschaffte der AHV immerhin die 2019 vom Volk angekommene Steuerreform und AHV-Finanzierung ( Staf-Vorlage ). Die AHV erhält seither jährlich über zwei Milliarden Franken zusätzlich. Diese Finanzspritze genügt aber längerfristig nicht für eine Stabilisierung der ersten Säule.

Weniger Defizit mit neuer AHV-Reform

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Gemäss den jüngsten Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) (Stand: 25.05.2022) wird die AHV auch ohne Reform erst 2029 in die roten Zahlen rutschen, dann aber gleich ein Defizit von 1.6 Milliarden schreiben und im Jahr 2032 dann ein Betriebsergebnis von minus 3.8 Milliarden Franken aufweisen.

Tritt die AHV-Reform auf 2024 in Kraft, prognostiziert das BSV der AHV erst ab dem Jahr 2031 ein Defizit von 984 Millionen, im Jahr 2032 dann von 1.2 Milliarden Franken.

AVH-Reform

SRF Abstimmungsstudio, 25.09.2022, 12.00 Uhr ; 

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