Aargauer Parlament will Bewilligungspflicht für gefährliche Hunde
Das Halten von potenziell gefährlichen Hunden wird im Kanton Aargau einer Bewilligungspflicht unterstellt. Die Besitzer solcher Hunde müssen einen Erziehungskurs und eine Prüfung ablegen. Das beschloss das Kantonsparlament am Dienstag mit 71 zu 55 Stimmen. Auf ein Verbot von gefährlichen Rassenhunden verzichtete das Parlament bei den Beratungen des neuen Hundegesetzes hingegen. Die Debatte im Grossen Rat war heftig, was sich auch im Streitgespräch zwischen Liliane Studer (EVP) und Daniel Lüem (FDP) im Regionaljournal Aargau Solothurn zeigte.
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