Die wichtigsten drei Punkte zum Thema:
- Schwangere haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Kündigungsschutz.
- Schwangere können bei Beschwerden jederzeit die Arbeitsstelle verlassen und müssen dies dem Arbeitgeber nur kurz mitteilen.
- Schwangere sollten mit der eigenen Kündigung bis nach der Geburt warten.