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Wer darf das Haus wie nutzen?
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Wohnen: Nutzniessung und Wohnrecht

Wenn Eltern ihr Eigenheim den Kindern übergeben, aber noch darin wohnen bleiben möchten, können sie sich ein Wohn- oder ein Nutzniessungsrecht einrichten lassen.

Welche Rechte und Pflichten sie so begründen und welche Unterschiede zwischen Wohnrecht und Nutzniessung bestehen, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.

Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:

  1. Begründung: Ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung werden meistens durch einen Vertrag, welcher öffentlich zu beurkunden ist, oder durch ein Testament begründet.
  2. Umfang: Das Wohnrecht vermittelt dem Berechtigten lediglich die Befugnis, in einem Gebäude oder einem Teil davon zu wohnen. Der Nutzniesser hat überdies das Recht, die Räumlichkeiten zu vermieten und den Mietzins zu behalten.
  3. Kosten: Beim (ausschliesslichen) Wohnrecht muss der Berechtigte lediglich für den gewöhnlichen Unterhalt aufkommen. Bei der Nutzniessung muss der Nutzniesser zudem auch für die Hypothek, Versicherungs­prämien und die Steuern für die Liegenschaft aufkommen.

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