Verschärfte Vorschriften für Raucher im Kanton Uri
Am 1. Mai 2010 tritt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Damit wird schweizweit ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen und an Arbeitsplätzen eingeführt. Im Kanton Uri unterstehen dem Rauchverbot dann nicht mehr nur Gastbetriebe, Schalterräume oder Verkaufsgeschäfte - wie dies seit dem 1. September 2009 der Fall ist - sondern neu auch Büros, geschlossene Gesellschaften oder private Klubs.
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