Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:
- Der Arbeitnehmer kann jederzeit ein Zeugnis verlangen.
- Das Zeugnis muss wohlwollend, klar, wahr und vollständig sein.
- Bei unlösbaren Streitigkeiten kann man zur Schlichtungsstelle und danach evtl. ans Arbeitsgericht
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