Zum Inhalt springen

Header

Audio
Dieses «Fluchtgut»-Bild aus der Sammlung Durieux bleibt im Kunsthaus.
Wikimedia
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 54 Sekunden.
Inhalt

Warum «Fluchtgut» nicht zu restituieren ist

Der Kunsthändler Walter Feilchenfeldt gilt als Doyen der Schweizer Galeristenszene. Bereits sein Vater war als Kunsthändler in der Schweiz tätig und fädelte ab 1939 viele Verkäufe von Flüchtlingen in der sicheren Schweiz ein. Diese Fluchtgut-Verkäufe seines Vaters verteidigte Walter Feilchenfeldt junior vehement an einer Winterthurer Fachtagung.

Mehr von «Kontext»