Eigentlich sollte jemand, der im Rollstuhl unterwegs ist oder mit einer Sehbehinderung lebt, problemlos im öffentlichen Verkehr unterwegs sein können. Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz hätten bis Ende 2023 alle Haltestellen barrierefrei sein sollen. Doch die Zahlen zeigen: Das ist bis heute nicht der Fall.
Schweizweit sind rund zwei Drittel der Bahnhöfe sowie etwa zwei Drittel der Bus- und Tramhaltestellen barrierefrei. Die Organisation Pro Infirmis kritisiert, dass die Schweiz damit noch weit hinter dem gesetzlichen Anspruch zurückbleibt: «Die Lage ist ungenügend», sagt Camilla Bischofberger.
Bahnhöfe schneiden besser ab
Bei den Bahnhöfen sind in der Regel die Bahnunternehmen zuständig, etwa SBB, BLS oder RhB. Andreas Keller vom Verband öffentlicher Verkehr sagt, man sei strategisch vorgegangen: «Die Bahnunternehmen haben dort mit dem Umbau begonnen, wo viele Leute verkehren, also bei den grossen Bahnhöfen.» Das habe dazu geführt, dass über 80 Prozent der Reisenden im Schweizer ÖV barrierefrei unterwegs sind.
Er zeigt Verständnis für die Kritik: «Es ist schade, ist man nicht schon weiter.» Das Gesetz schreibe aber auch die Verhältnismässigkeit der Massnahmen vor.
Wo ein Umbau nicht verhältnismässig ist, sind Ersatzlösungen vorgesehen, etwa ein Shuttle-Service zur nächsten barrierefreien Haltestelle.
Sanierung dauert bis zu 15 Jahre
Anders präsentiert sich die Situation im Strassenverkehr, also bei Bus- und Tramhaltestellen. Hier sind nicht etwa die Verkehrsbetriebe, sondern die Strasseneigentümer zuständig.
Das sind in der Regel Gemeinden, Städte oder Kantone. Im Kanton Zürich beispielsweise werden Haltestellen dann angepasst, wenn eine Strasse ohnehin saniert wird, sagt Thomas Maag von der Baudirektion.
In einem Weiler oder neben der grünen Wiese ist es nicht verhältnismässig, eine halbe Million zu investieren, damit täglich drei Leute einsteigen.
Die Sanierungen brauchen Zeit. «Wir haben den Umbau beschleunigt, aber Beschleunigen ist ein Wort, das im Strassenbau irreführend ist», sagt Maag. Bei Strassenprojekten müsse man mit fünf bis 15 Jahren rechnen, bis sie realisiert sind.
Nicht jede Haltestelle wird umgebaut
Verzögerungen gebe es wegen Einsprachen, aber auch, weil der Umbau nicht überall verhältnismässig sei: «In einem Weiler oder neben der grünen Wiese ist es nicht verhältnismässig, eine halbe Million zu investieren, damit täglich drei Leute einsteigen.» Priorität hätten stark frequentierte Haltestellen oder Standorte bei Pflegeheimen.
Im Kanton Zürich ist heute rund die Hälfte der Bushaltestellen umgebaut. Etwa 360 sind noch nicht saniert, 300 davon sind jedoch in Planung. Für die restlichen Haltestellen gibt es keine Umbaupläne, weil sie zu wenig genutzt werden.
Umbau soll zur Priorität werden
Für Pro Infirmis ist das nicht nachvollziehbar. Menschen mit Behinderungen leben nicht nur in Städten, sagt Camilla Bischofberger: «Das Bedürfnis nach Selbstbestimmung ist überall gleich.»
Es sei problematisch, wenn stark frequentierte Orte priorisiert würden: «Man darf nicht unterschiedliche Rechte auf Selbstständigkeit gegeneinander abwägen.»
Barrierefreiheit betrifft früher oder später alle.
Für die Organisation ist klar: Für Gemeinden und Kantone muss es zur Priorität werden, Haltestellen umzubauen. Gemäss Bischofberger betreffe Barrierefreiheit früher oder später alle, nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen: «Niemandem schadet ein hindernisfreier ÖV.»