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KI in den Sozialen Medien Meta's Hunger auf Daten wird grösser: Was Nutzende wissen müssen

Meta wird ab Ende Juni seine Künstliche Intelligenz mit Daten trainieren. Nutzende können jedoch Widerspruch einlegen.

Worum geht es? Was auf Diensten wie Facebook, Instagram oder Threads veröffentlicht wird, will der Mutterkonzern Meta demnächst zum Trainieren seiner künstlichen Intelligenz nutzen. Ab dem 26. Juni 2024 passt der Techgigant seine Datenschutzrichtlinien entsprechend an. Damit sollen seine eigenen KI-Tools geschaffen und ausgebaut werden. Das Unternehmen ist deshalb auf möglichst viele Daten angewiesen, mit denen die Anwendungen lernen können.

Weshalb setzt Meta auf Künstliche Intelligenz? Hauptsächlich geht es darum, die Nutzenden so lange wie möglich auf den entsprechenden Plattformen zu halten. Dadurch kann diesen noch länger, noch mehr Werbung angezeigt werden. Zudem braucht Meta die Künstliche Intelligenz auch dazu, Werbung noch mehr auf einzelne Nutzenden zuzuschneiden. So kann sie Werbern und Influencern helfen, ihre Botschaften und Videos zu optimieren.

Meta-Chef Mark Zuckerberg redend an einer Konferenz.
Legende: Will die hauseigene KI optimieren: Meta-Chef Mark Zuckerberg. Bild: Charles Platiau

Welche Daten sind betroffen? Meta will neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch Inhalte verwenden, die über die Produkte und Services von Meta geteilt werden: Beiträge, Fotos und Bildunterschriften, Nachrichten an KI-Chatbots, sowie Daten, die über Facebook, Instagram oder dem Kurznachrichtendienst Threads geteilt werden. Private Nachrichten – Texte und Bilder, die direkt an bestimmte Freunde geschickt werden – sollen aber nicht zum Trainingsmaterial gehören. Dazu zählen auch alle nicht öffentlichen Inhalte bei WhatsApp.

Wie können sich Nutzende gegen die Änderung wehren? Es besteht die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Meta stellt dafür Online-Formulare bereit. In diesen müssen Gründe angegeben werden, warum die Meta-KI nicht mit den eigenen Daten trainiert werden darf. Meta muss dem Gesuch zustimmen. Der Konzern kann jedoch immer noch auf Material aus dem Internet zugreifen oder Posts verwenden, in denen man zu sehen ist oder markiert wurde.

SRF 1, Nachmittagssendung, 28.05.2024, 16:12 Uhr ; 

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