1984 hat das Bundesgericht den Umstand, dass verheiratete Paare wegen der Progression mehr Steuern bezahlen als unverheiratete, für verfassungswidrig erklärt. Trotzdem sind bei der Bundessteuer nach wie vor 80‘000 Zweiverdiener-Ehepaare benachteiligt, ärgert sich die CVP.
Die CVP hat deshalb die Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» lanciert. Am 28. Februar stimmen wir darüber ab.
Die finanzielle Benachteiligung von Ehepaaren gehört jetzt endlich beseitigt!
Im «Forum» diskutieren Hörerinnen und Hörer mit Experten. Hier geht es zur Online-Diskussion. Im Studio ist Peter Hegglin, CVP-Ständerat und Finanzdirektor des Kantons Zug. Seine Meinung: «Die finanzielle Benachteiligung von Ehepaaren gehört jetzt endlich beseitigt!»
Die Vorlage ist für mich eine Mogelpackung, weil die Heiratsstrafe nur noch sehr Wenige betrifft. Der Rest der Bevölkerung müsste dann aber das Steuerloch stopfen.
Ebenfalls zu Gast ist Hans-Peter Portmann, FDP-Nationalrat und Co-Präsident des Initiativ-Gegenkomitees. Für ihn sei die Vorlage eine Mogelpackung: «Weil die Heiratsstrafe betrifft nur noch sehr Wenige. Der Rest der Bevölkerung müsste dann aber das Steuerloch stopfen!»
Gegner hingegen warnen vor einer «Mogelpackung». Mit dieser Initiative würden normale Familien nicht gestärkt. Profitieren könnten lediglich gutverdienende Zweiverdiener-Paare. Zudem sei die Ehestrafe auf kantonaler Ebene praktisch abgeschafft. In den meisten Fällen kämen Eheleute heute besser weg als Konkubinatspaare. «Und wer bezahlt schlussendlich die Milliarden an Steuerausfällen?», fragen die Gegner.
Rückschritt befürchtet
Im Zentrum stehen aber auch gesellschaftliche Fragen: Weil die Initiative die Ehe als «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» in die Verfassung schreiben will, werde die Homo-Ehe verunmöglicht, so die Gegner. Für sie ist die Vorlage deshalb auch aus gesellschaftspolitischer Sicht inakzeptabel.
Nicht nur bei den Steuern ortet die CVP Ungerechtigkeiten, sondern auch bei der AHV. Verheiratete Paare erhalten eine AHV-Rente von höchstens rund 3500 Franken pro Monat. Ein Konkubinatspaar hingegen kommt bei zwei maximalen Einzelrenten auf 4700 Franken. Das sei ungerecht.
«Falsch!», kontern die Gegner. Nicht berufstätige Ehepartner müssten dafür auch keine AHV-Beiträge zahlen. Und auch sonst hätten Ehepaare bei der AHV massive Vorteile – zum Beispiel mit einer Witwen/Witwer-Rente. Konkubinatspartner gehen im Todesfall des Partners leer aus.