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Rechtsfrage: «Während der Kündigungsfrist kein Geld mehr?»
Aus Espresso vom 28.05.2020. Bild: imago images
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Rechtsfrage «Bekomme ich während der Kündigungsfrist kein Geld mehr?»

In mehr als einem Drittel aller Betriebe wurde in den letzten Monaten Kurzarbeit eingeführt. Trotzdem können bei weitem nicht alle Arbeitsplätze gerettet werden. «Espresso» sagt, welche Ansprüche Angestellte haben, wenn ihnen während der Kurzarbeit gekündigt wird.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Betriebe können in wirtschaftlich schwierigen Situationen Kurzarbeit beantragen. Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Während der Kurzarbeit bekommen Angestellte von der Arbeitslosenversicherung eine Entschädigung von 80 Prozent auf den wegen der Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden.
  • Anspruch auf Kurzarbeit haben Angestellte jedoch nur im ungekündigten Vertragsverhältnis.
  • Die Kurzarbeit ändert nichts an den arbeitsvertraglichen Rechten und Pflichten. Arbeitgeber wie Arbeitnehmende dürfen zum Beispiel kündigen.
  • Kündigt der Arbeitgeber einem Angestellten während der Kurzarbeit, so entfallen die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung. Das bedeutet: Der Angestellte hat während der ganzen Kündigungsfrist den vertraglich vereinbarten Lohn vollumfänglich zu gut. Das gilt auch, wenn der Angestellte während der Kündigungsfrist reduziert arbeitet.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

Espresso, 28.05.2020, 08:13 Uhr

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