Die Beiträge dazu:
- LKW-Fahrer leiden unter der Sommerhitze: Lastwagenfahrerinnen und -fahrer finden in Sommernächten kaum Schlaf. Der Grund: Sie können die Kabinen nicht kühlen. Zum Beitrag
- Muss ich die Hitze in meiner Wohnung akzeptieren? In Altbauwohnungen kann es im Sommer unerträglich heiss werden. Eine Mieterin misst in ihrem Dachzimmer 29 Grad – in der Nacht. «Espresso» sagt, ob Hitze im Sommer aus Sicht des Mietrechts ein Mangel ist und von der Vermieterin beseitigt werden muss. Zum Beitrag
- «Ab wann gibt es im Betrieb Hitzeferien?» Die schlechte Nachricht vorweg: In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Hitzeferien. Immerhin: Steigen die Temperaturen ins Unerträgliche, müssen Arbeitgebende Rücksicht auf ihre Angestellten nehmen. «Espresso» erklärt, was das konkret heisst. Zum Beitrag