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Änderungen wegen Tardoc Neue Arztrechnungen ab 2026 – das müssen Sie wissen

Zum Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse gibt es neu zusätzlich ein Blatt mit QR-Codes. Was steckt dahinter?

Das ist 2026 neu bei der Arztrechnung: Am auffälligsten ist ein Beiblatt mit QR-Codes. Dieses gehört zum Rückforderungsbeleg. Eine weite Neuerung: Zusätzlich zur Arztrechnung erhalten Sie eine vereinfachte Leistungsübersicht. Darin sind die Leistungen der Behandlung in wenigen Punkten zusammengefasst. Bis alle Arztpraxen eine solche Übersicht verschicken, dauert es aber noch eine Weile, sagt die Ärzteverbindung FMH. Und fortan heissen aufgrund des neuen Arzttarifs Tardoc gewisse ärztliche Leistungen anders.

Beispiel eines Beiblatts zum Rückforderungsbeleg mit drei QR-Codes.
Legende: Ein solches QR-Code Blatt gehört seit 2026 immer zum Rückforderungsbeleg. Beispiel – ZVG von der Ärzteverbindung FMH

Welche Informationen enthalten diese QR-Codes?  Dirk Meisel, Mediensprecher des Krankenkassenverbandes Prio Swiss, sagt: «Diese Codes enthalten die ganze Rechnung in elektronischer Form und erleichtern damit den Versicherern, die Rechnungen schnell zu erfassen, zu kontrollieren und zu bearbeiten.» Scannen müssen diese QR-Codes also die Krankenkassen und nicht die Patientinnen und Patienten.

Was muss ich mit diesem QR-Code-Blatt machen? Dieses Blatt gehört zum Rückforderungsbeleg. Es ist für Patientinnen und Patienten daher nur wichtig, wenn sie eine Arztrechnung zuerst selber bezahlen und dann den Rückforderungsbeleg ihrer Krankenkasse schicken müssen. Neu muss dieses Beiblatt dann immer mitgeschickt werden, sagt Dirk Meisel: «Weil die Krankenversicherung zum Teil die Rückerstattungsanträge ohne dieses QR-Code-Blatt nicht mehr abwickeln können.»

Wann muss ich von der Arztpraxis eine Rechnungskopie erhalten?

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Als Patientin oder Patient haben Sie in vielen Fällen ein Recht auf eine Kopie Ihrer Arztrechnung, auch wenn die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse erfolgt (Tiers payant). Dies dient der besseren Rechnungskontrolle und Transparenz.

  • Obligatorische Grundversicherung: Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt vor, dass Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler, Apotheken, Physiotherapeuten etc.) den Patienten unaufgefordert eine Kopie zustellen müssen, wenn die Rechnung direkt an die Krankenkasse geht.
  • Unfallversicherung: Hier kommt es auf die Art der Versicherung an:

    Berufliche Unfallversicherung und Militärversicherung: Hier besteht kein gesetzliches Recht auf eine Rechnungskopie.

    Unfallzusatz zur obligatorischen Krankenversicherung: Hier müssen Sie eine Rechnungskopie erhalten, da die Leistungen über das KVG abgerechnet werden.
  • Kranken-Zusatzversicherung: Diese sind im Versicherungsvertragsgesetz VVG geregelt und nicht im KVG. Im VVG gibt es kein Recht auf eine Rechnungskopie. Dafür schreibt der Schweizerische Versicherungsverband (SVV)  in seinem «Branchen-Framework» vor, dass die Zusatzversicherer in ihren Leistungsvereinbarungen mit Arztpraxen und Spitälern festhalten: «Versand einer Rechnungskopie an Patienten/Kunden.»

Wie viele Rechnungen betrifft das? Nur rund jede zehnte. Neun von zehn Arztrechnungen oder Spitalrechnungen für ambulante Leistungen gehen samt QR-Codes direkt zu den Krankenkassen. In diesem Fall erhalten die Versicherten von der Krankenkasse wie gehabt ihre Leistungsabrechnung mit dem Einzahlungsschein für ihren Anteil. Von der Arztpraxis erhalten sie zudem eine Rechnungskopie – zur Information und Kontrolle. Je nachdem auch schon mit der vereinfachten Zusammenfassung.

Wird die Kontrolle der Arztrechnung für mich einfacher? Das ist die Idee. Die neue Zusammenfassung soll eine einfache und verständlichere Kontrolle der wichtigsten Punkte ermöglichen. Wer es ganz genau wissen möchte, kann immer noch den Rückforderungsbeleg oder die Rechnungskopie vom Arzt durchsehen. Die detaillierten Tarifpunkte bleiben für Laien jedoch komplex, sagt die Ärzteverbindung FMH. Es gibt Bemühungen, dabei zu helfen. Zum Beispiel die Ärztekasse, die für viele Praxen die Rechnungen macht. Sie versendet zusätzlich eine Lesehilfe – quasi ein Glossar.

Auf diese Punkte sollten Sie bei der Arztrechnung achten

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Es gibt Punkte auf der Rechnung, die nur die Patientinnen und Patienten selbst wissen können und deshalb kontrollieren sollten. Der Krankenkassenverband Prio Swiss zählt folgende auf:

  • Ist der behandelnde Arzt oder die behandelnde Therapeutin richtig aufgeführt?
  • Ist das das Datum der erbrachten Leistung korrekt?
  • Hat die Praxis den richtigen Behandlungsgrund angegeben – Krankheit, Unfall oder Mutterschaft
  • Sind die aufgeführten Behandlungen oder Untersuchungen überhaupt durchgeführt worden?

Wo melde ich Fehler auf der Arztrechnung? Kommt Ihnen etwas seltsam vor, fragen Sie beim Arzt oder Spital nach. Unstimmigkeiten und Fehler können Sie auch Ihrer Krankenkasse melden. Diese muss sowieso jede Arztrechnung überprüfen. Der Krankenkassenverband Prio Swiss sagt: «Dank diesen Kontrollen können wir jedes Jahr etwa dreieinhalb Milliarden Franken an ungerechtfertigten Kosten einsparen.»

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Radio SRF 1, Espresso, 19.1.2026, 8:10 Uhr

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