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Aktionspreis wird zu Vollpreis So ein Käse: Auch bei Volg zahlt man bei Aktionen zu viel

Ein Kunde stellt immer wieder fest, dass ihm an der Volg-Kasse der volle Preis verrechnet wird statt des Rabatts.

Obschon eine Aktion läuft, wird der Kundin oder dem Kunden an der Kasse der volle Preis berechnet: Vor einiger Zeit hat das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» über solche Fälle bei Coop berichtet. Coop versprach Massnahmen zur Verbesserung der Situation. Diese würden nun schrittweise umgesetzt, heisst es bei Coop auf Nachfrage.

Seit acht Jahren immer wieder

Darauf meldet sich ein Hörer aus dem Kanton Aargau: Auch bei Volg komme das immer wieder vor – und zwar schon seit Jahren. Im Jahr 2014 sei ihm das zum ersten Mal aufgefallen, als er in einem Volg in seiner Nähe ein Stück Käse gekauft habe: «Ich habe natürlich reklamiert und die Verkäuferin auf den Fehler aufmerksam gemacht.» Die Verkäuferin habe den Preis darauf korrigiert.

Als sich das mehrfach wiederholt, meldet sich der Kunde bei der Volg-Geschäftsleitung. Dort spricht man zuerst von einem Einzelfall, gibt dann aber Fehler zu und verspricht Besserung. Doch es kommt auch im Jahr 2022 wieder vor.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Oft sei es so, dass im gleichen Gestell Käse zum Aktionspreis mit Portionen eingereiht sei, die mit dem vollen Preis angeschrieben seien, berichtet der «Espresso»-Hörer. Und bei jenen Artikeln berechne die Kasse dann auch zu viel, obwohl auf dem Kassenbeleg wiederum der Vermerk «Action» stehe. Irreführend sei das, findet der Kunde, und ihn beschleicht der Verdacht, das werde absichtlich gemacht.

Stichprobe: Jeder zweite Käse ist zu teuer

«Espresso» macht im September und Oktober 2022 in verschiedenen Volg-Läden Stichproben. Das Resultat ist bedenklich: Bei jedem zweiten gekauften Käsestück, das eigentlich zum Aktionspreis verkauft werden sollte, wird der volle Preis verrechnet. Kundinnen und Kunden, die das nicht merken und monieren, bezahlen zu viel.

«Preisangaben im Laden sind verbindlich»

Rechtlich gesehen ist es klar: Wenn am Eingang des Ladens und am Gestell Rabatte angekündigt werden, müssen sie den Kundinnen und Kunden auch gewährt werden, sagt Marc Schwenninger, juristischer Sekretär bei der eidgenössischen Lauterkeitskommission : «Preisangaben im Laden sind verbindlich.» Ausnahme: Es handelt sich um einen offensichtlichen Fehler. «Wenn eine Rolex-Uhr im Schaufenster mit 50 Franken angeschrieben ist, weil zwei Nullen verlorengegangen sind, kann man sich nicht auf diese Verbindlichkeit berufen», so Schwenninger.

Volg: «Schulungen intensivieren»

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Volg reagiert nur mit einer schriftlichen Stellungnahme auf die Kritik. Grundsätzlich liefere man zum Start einer Aktion sämtliche Produkte zum korrekten Aktionspreis an die Verkaufsstellen aus, schreibt die Medienstelle. Der Hinweis «Action» wird laut Volg auf den Belegen automatisch gedruckt, wenn bei einem der gekauften Produkte eine Aktion läuft. Die Kasse lese aber den Barcode, und wenn die Etikette nicht überklebt sei, erkenne das System die Vergünstigung nicht.

Es könne «in Einzelfällen» vorkommen, dass sich dann noch sogenannte «unegalisierte» Produkte zum bisherigen, vollen Preis im Regal befinden würden. Das seien Artikel mit unterschiedlichen Gewichten und Preisen sowie auch mit einer begrenzten Haltbarkeit, namentlich Käse oder Frischfleisch. Das Personal sei angewiesen, diese Artikel manuell umzuetikettieren. Die Vorgesetzten müssten das kontrollieren.

Dieses Vorgehen funktioniere in der Regel gut, schreibt Volg. «Dass es trotz Schulungen und klarer interner Vorgaben vereinzelt zu Fehlern kommen kann, nehmen wir sehr ernst.» Als Massnahme werde man unter anderem das Personal erneut über das korrekte Vorgehen informieren und die entsprechenden Schulungen intensivieren. Technische Alternativen zu diesem manuellen Vorgehen habe man geprüft, aber verworfen. Man plane aber, die Verkaufsstellen ab nächstem Jahr mit Etikettendruckern auszurüsten, um dem Personal das Umetikettieren zu erleichtern.

Espresso, 31.10.22, 08:13 Uhr

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