Alkohol in einem Brötchen – das passt auf den ersten Blick nicht zusammen. Dennoch gibt es Backwaren, die Alkohol enthalten. Dies fällt auch einer Mutter aus dem Kanton Zürich auf, als sie für ihre Familie Burger-Brioches von Lidl kauft und den Vermerkt auf der Packung sieht. Beim Öffnen der Verpackung nimmt sie ausserdem einen seltsamen Geruch wahr. «Ist der Alkohol für ein Kind oder für eine Schwangere bedenklich», will die Mutter wissen und wendet sich an das SRF.
Alkohol wird aufgesprüht
Es gibt verschiedene Gründe, warum Frischbackbrote, Fertigpizza oder Toastbrot Alkohol enthalten können. Zum Teil entsteht dieser durch Gärung, zum Teil wird er gezielt hinzugegeben, wegen der Haltbarkeit.
Der Alkoholgehalt ist minimal und für Kinder und Schwangere in verzehrüblichen Mengen unbedenklich.
Meistens ist der Alkohol allerdings nicht in den Brötchen drin, sondern er wird nach dem Backen in einer kleinen Dosis aufgesprüht. Laut Lidl dient der Alkohol bei ihren Burger-Brioches lediglich der Konservierung und der Haltbarkeit. Dies sei eine in der Backwarenindustrie gängige und erprobte Methode.
Für Schwangere und Kinder ist Alkohol eigentlich tabu. Der Discounter schreibt: «Der Alkoholgehalt ist minimal und für Kinder und Schwangere in verzehrüblichen Mengen unbedenklich.» Der Alkoholzusatz werde nach den gesetzlichen Vorgaben auf der Packung deklariert.
Migros setzt auf andere Konservierungsmittel
Andere Grossverteiler wie Coop, Spar und Aldi Suisse bestätigen die Aussage von Lidl: Beim Alkohol – genauer gesagt beim Ethanol – das auf verschiedene Backwaren gesprüht wird, gehe es nur um eine längere Haltbarkeit.
Spar erklärt am Beispiel ihrer Hamburgerbrötchen, dass sich das Ethanol teilweise schon beim Öffnen der Packung verflüchtige. «Burger Buns sind grundsätzlich nicht zum Direktverzehr gedacht, sondern werden in der Regel leicht angeröstet oder erwärmt.» Beim Aufwärmen oder Rösten der Brötchen verdampfe auch der Rest des Ethanols.
Die Migros führt bei ihren Hamburgerbrötchen wenige ethanolhaltige Produkte. Stattdessen setze man auf Stickstoff und Kohlendioxid zur Konservierung, oder man füge Konservierungsmittel direkt in den Teig ein. Diese bewährten Methoden seien absolut unbedenklich, so die Migros.
Problem für Menschen mit Alkoholsucht
Für Menschen mit einer Alkoholabhängigkeit könnte der Geruch nach Alkohol beim Öffnen der Verpackung problematisch sein, sagt «Sucht Schweiz». Die Grossverteiler verweisen auf die Zutatenliste, auf der Alkohol oder Ethanol aufgeführt ist, sodass Kundinnen und Kunden selbst entscheiden könnten, ob sie ein solches Produkt kaufen wollten.
«Sucht Schweiz» warnt jedoch, dass für Menschen mit Alkoholabhängigkeit schon eine kleine Menge Alkohol ein Problem darstellen kann – nicht aufgrund der Dosierung, sondern aufgrund der Rückfallgefahr. Der Geruch oder Geschmack von alkoholhaltigen Produkten könnte ein sogenanntes «Craving» auslösen, also ein intensives Verlangen nach Alkohol – auch bei Menschen, die ihre Abhängigkeit überwunden haben.
Im Gegensatz zu den meisten Grossverteilern empfiehlt «Sucht Schweiz», dass Schwangere und Kinder trotz der geringen Mengen besser auf Produkte mit Ethanol verzichten sollten. Die Organisation plädiert dafür, den Alkoholgehalt deutlich auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben und ein Warnsymbol für Schwangere anzubringen.