Darum geht es: Wer an einem Dorf- oder Stadtfest bargeldlos bezahlt, wird möglicherweise abgestraft. Einzelne Standbetreiber verlangen einen Zuschlag, wenn mit Twint oder Karte bezahlt wird. So kostet dann die Bratwurst oder das Magenbrot beispielsweise einen Franken mehr.
Ist das erlaubt? Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Jedoch untersagen etwa die Geschäftsbedingungen von Twint solche Zuschläge ausdrücklich. Wenn ein Marktstand also Twint-Zahlungen akzeptiert, darf er gemäss seinem Vertrag mit Twint keinen Zuschlag verlangen. Auch andere sogenannte Acquirer kennen solche Nicht-Diskriminierungs-Klauseln in ihren Verträgen. Die Branche will damit verhindern, dass einzelne Zahlungsmittel gegenüber anderen benachteiligt werden.
Wie begründen die Marktstände den Zuschlag? Bei einem Augenschein an einem Dorffest in der Region Winterthur hiess es von Marktbetreibern, ihre Aufschläge hätten mit den Gebühren zu tun, die sie beispielsweise an Twint bezahlen müssten. Diese würden sie so an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Einige der Stände verlangten zwar keinen Zuschlag, akzeptierten bargeldloses Bezahlen aber aus demselben Grund erst ab einem bestimmten Betrag. Übrigens: Auch Ladenbesitzer äussern sich kritisch zu den Gebühren.
Wie steht der Marktverband dazu? Peter Hutter ist Präsident des Schweizerischen Marktverbandes. Er kennt die Thematik: «Es sind uns solche Fälle bekannt», sagt Hutter gegenüber SRF. Und er stellt klar: «Solche Zuschläge begrüssen wir von Verbandsseite her nicht.» Gleichzeitig könne man den Unmut der Marktstandbetreiber nachvollziehen: «Vor allem bei kleinen Betrieben sind die Transaktionsgebühren eine zunehmende Belastung.» Die Gebühren würden bis zu vier Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen. Das fehle am Schluss in der Kasse.
Wie hoch sind die Transaktionsgebühren? Wenn wir mit Twint an einem Marktstand bezahlen, gehen mindestens 1,3 Prozent des Betrags in die Kasse von Twint – abhängig von der Art und Weise, wie Twint-Zahlungen akzeptiert werden, kann es auch mehr sein. Twint selbst bezeichnet seine Gebühren gegenüber SRF als «äusserst moderat» im Vergleich zu anderen Anbietern. Transaktionsgebühren gibt’s auch mit anderen bargeldlosen Bezahlmethoden. Diese liegen teilweise bei deutlich über zwei Prozent. Besonders teuer ist es für Händler auch, wenn mit einer auf dem Smartphone hinterlegten Karte bezahlt wird.
Was steht für Marktstand-Betreiber auf dem Spiel? Einerseits riskieren Marktstände, wertvolle Kundinnen und Kunden zu verlieren, wenn sie bargeldloses Bezahlen ablehnen. Andererseits bleibt wegen der Transaktionsgebühren am Ende des Tages weniger Geld übrig. Verlangen sie aber einen Zuschlag für bargeldloses Bezahlen, quasi als Ausgleich, verärgert das möglicherweise die Kundschaft. Zudem drohen Sanktionen durch die Zahlungsdienstleister, wobei Twint sich zurückhaltend äussert: Man suche in solchen Fällen mit den betreffenden Händlern das Gespräch.