Das ist passiert: Der Telekomanbieter Sunrise muss nach einem Gerichtsurteil schriftliche Kündigungen wieder zulassen. Das Bezirksgericht Zürich hat eine entsprechende Klage des Konsumentenschutzes und eines weiteren Klägers gutgeheissen. Das Gericht erklärte eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sunrise für unzulässig. Seit 2019 akzeptiert Sunrise Kündigungen von Kundinnen und Kunden nur noch per Telefon oder Chat. Die Praxis war bei Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten von Anfang an umstritten.
Das bedeutet das Urteil für Kundinnen und Kunden von Sunrise: Vorläufig nichts – der Entscheid des Zürcher Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sunrise zieht das Urteil ans Zürcher Obergericht weiter, wie das Unternehmen gegenüber SRF erklärte. Bis ein «rechtskräftiges und vollstreckbares» Urteil vorliege, ändere Sunrise an der Praxis nichts.
Das sagt Sunrise zum Urteil: Das Unternehmen erachtet das jetzige Urteil des Bezirksgerichts als «teilweise rechtlich unbegründet und fehlerhaft». Ausserdem verweist Sunrise auf frühere Urteile eines anderen Bezirksgerichts und des Zürcher Obergerichts in einem ähnlichen Fall, die eine Klage abgewiesen hatten. Das Bundesgericht war 2023 gar nicht darauf eingetreten.
Das sagt der Konsumentenschutz: Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, spricht gegenüber SRF von einem Erfolg. Der Konsumentenschutz sieht in dem Urteil eine gute Grundlage für den weiteren rechtlichen Weg. Das Urteil sei gut verfasst und höhere Instanzen dürften ihrer Meinung nach wenig daran auszusetzen haben. Doch bis zu einem abschliessenden Entscheid könne es noch Jahre dauern, so Stalder.
Das sagt das Bezirksgericht Zürich in seinem Urteil: Die Kündigungseinschränkung stellt laut Gericht eine unzulässige Benachteiligung der Konsumentinnen und Konsumenten dar. Das Gericht begründet sein Urteil im Kern damit, dass die beanstandete AGB-Klausel ein erhebliches und ungerechtfertigtes Ungleichgewicht zwischen Anbieter und Kunden schaffe. Es stellt fest, dass die Regel zur Kündigung die Rechte der Kunden einseitig einschränkt. Zudem fehle eine ausreichende Kompensation für diese Nachteile, weshalb die Klausel als unzulässig gelte.
Das ist der Hintergrund der Klausel: Die Konkurrenten Swisscom und Salt sind in ihrer Praxis weniger strikt als Sunrise. Auch wenn Kündigungen am Telefon oder in den jeweiligen Kundenzentren klar bevorzugt werden, sind sowohl bei Swisscom als auch bei Salt schriftliche Kündigungen zumindest möglich. Sunrise hatte vor Gericht argumentiert, vor der Praxisänderung seien viele teils unleserliche oder missverständliche handschriftliche Kündigungen eingegangen, die hätten bearbeitet werden müssen. Ausserdem könne der Kundendienst per Telefon oder im Chat ein Angebot machen, um Kundinnen oder Kunden zu halten. Das Gericht hat diese Argumente allerdings nun abgewiesen.