Kinderwagen, Schuhkästchen, Altpapier und Regenschirme: Im Treppenhaus eines Mietshauses im Kanton Luzern ist das Treppenhaus verstellt. Eine Mieterin macht sich Sorgen: Was, wenn ein Feuer ausbricht? Die Fluchtwege sind verstellt, die Feuerwehr muss unter Umständen zuerst Gerümpel aus dem Weg räumen, um retten und löschen zu können.
Die Rechtslage ist klar: Die Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen ist laut Brandschutzrichtlinie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen schweizweit geregelt. Heisst: Es ist verboten, Treppenhäuser zu verstellen.
Wenn sich die Vermieterschaft nicht kümmert
Die Mieterin aus dem Kanton Luzern hat sich bereits zwei Mal an den Vermieter gewandt und das Problem geschildert. Nur: Passiert sei rein gar nichts. Ein inkorrektes Verhalten, schätzt Patrik Schlageter vom Zürcher Hauseigentümerverband ein und sagt gegenüber dem SRF: «Mieterinnen und Mieter können sich in so einer Situation immer an die Verwaltung oder Eigentümerschaft wenden.»
Es ist auch wichtig zu wissen: Das Treppenhaus ist nicht Teil des Mietvertrags.
Diese seien verpflichtet, sich selbst ein Bild zu machen und gegebenenfalls Abmahnungen auszusprechen. Selbstverständlich würden solche Meldungen an die Verwaltung vertraulich behandelt.
Abmahnungen mit einer Frist bis hin zur Kündigung
Mieterinnen und Mieter, welche ihren Karsumpel im Treppenhaus lagerten, würden mit einer Frist abgemahnt, so Schlageter. Bis zu diesem Zeitpunkt müsse alles weggeräumt sein. Vielleicht komme es noch zu einer zweiten Abmahnung, erklärt der Experte vom Hauseigentümerverband.
Wenn auch diese nichts nütze, könnte es durchaus heissen, dass Betroffene die Kündigung bekommen. «Es ist auch wichtig zu wissen: Das Treppenhaus ist nicht Teil des Mietvertrags. Persönliche Gegenstände im Treppenhaus oder im Korridor zu lagern, ist nicht erlaubt.»
Die kantonale Gebäudeversicherung könnte weiterhelfen
Wenn die Lage aber so verzwickt ist wie bei der Mieterin aus dem Kanton Luzern, und sich eine Vermieterschaft schlicht foutiert um die Situation im Haus, kann möglicherweise die kantonale Gebäudeversicherung helfen. Bei jener des Kantons Luzern heisst es dazu auf Anfrage von SRF: «Die Gebäudeversicherung schreibt die Verwaltung an und verlangt (und kontrolliert) die Beseitigung der widerrechtlichen Situation.»
Nicht in jedem Kanton allerdings gibt es eine kantonale Gebäudeversicherung und nicht in jedem Kanton mit einer Gebäudeversicherung ist diese auch für private Mietshäuser zuständig. Hier lohnt sich für Betroffene ein Blick auf die Liste der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen und eine Anfrage direkt bei der zuständigen Stelle.
Ein Eigentümer kann unter Umständen haftbar gemacht werden.
Wie gross ist denn die Gefahr tatsächlich, die von Gegenständen im Treppenhaus im Ernstfall ausgeht? Stefan Arnaldi leitet bei der Berner Gebäudeversicherung die Fachstelle Brandschutz und sagt: «Ein Schuhkästchen versperrt den Fluchtweg, das birgt Stolpergefahr. Dazu kommt, dass ein eingeengter Fluchtweg die Flucht verlangsamt. Gerade auch, wenn die Sicht durch Rauch eingeschränkt ist.»
Noch etwas ist dem Brandschutz-Experten wichtig: «Wenn effektiv ein Zusammenhang besteht zwischen einem Schadensereignisses und einem versperrten Treppenhaus, oder wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann die Versicherung Leistungen kürzen. Bei zivilrechtlichen Forderungen bei Schadensfällen kann auch der Eigentümer mit haftbar gemacht werden.»