Das ist passiert: Eine 68-jährige Zürcherin erhält einen Bussgeld-Bescheid («Avis de Contravention») aus Frankreich. Die Höhe der Busse bleibt unbekannt. Der Vorwurf: Auf einem schweren Töff soll die ältere Dame im Juni 2023 mit 100 Sachen – statt der erlaubten 50 km/h – durch die Stadt Evreux gebraust sein. Dies könne aus mehreren Gründen nicht sein, sagt die Frau. Sie fahre nicht Motorrad und: «Ich hätte einen Kran gebraucht, um auf diesen Töff aufzusteigen.» Zudem habe sie ihr Auto in jener Zeit nachweislich nicht benutzt und sei auch noch nie in ihrem Leben in diesem Ort gewesen.
Eindeutig eine Verwechslung: Mehrfach meldet sich die Zürcherin bei den französischen Behörden. Sie füllt Formulare aus, schickt Belege. Es ist offensichtlich, dass sie Opfer einer Verwechslung geworden ist. Die Zürcher-Nummer des Motorrads ist nämlich identisch mit ihrer Autonummer. Der Bussen-Brief hätte also an die Adresse des Motorradhalters gehen sollen. Als sie nicht weiterkommt, holt sich die Frau Unterstützung beim TCS-Rechtsschutz und meldet sich beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Dieses berichtet im Sommer 2024 erstmals über den Fall.
Doch noch ein Happy End: Es braucht noch einige weitere Bemühungen und eingeschriebene Briefe. Dann, anfangs Juni 2025, gibt es endlich gute Nachrichten: Das zuständige Polizeigericht teilt der Frau mit, dass man den Fall nicht weiterverfolge. Und sie erhält die rund 70 Euro rückerstattet, die sie bezahlen musste, um das Blitzerbild zu erhalten. Kein Wort darüber, dass hier ein Fehler passiert ist, kein «Excusez-nous». Die zu Unrecht beschuldigte Frau ist ernüchtert. Sie kann es sich nicht verkneifen, dem letzten Formular noch je ein Bild eines Autos und eines Motorrads beizulegen, samt dem sarkastischen Kommentar: «Das eine ist ein Auto, das andere ein Töff.»
Busse aus dem Ausland: Unbedingt reagieren! Verkehrsbussen oder Anzeigen aus dem Ausland sind ärgerlich. Oft treffen sie Monate oder gar Jahre nach einer Übertretung ein. Der TCS empfiehlt, diese Bussen zu zahlen, wenn sie berechtigt sind. Sonst riskiere man zusätzliche Inkassogebühren und habe später unter Umständen Probleme bei der erneuten Einreise, hatte der TCS-Mediensprecher im Beitrag von 2024 gegenüber «Espresso» erklärt: «Reagieren Sie auch, wenn die Busse offensichtlich falsch ist. Sie haben das Recht, Einsprache einzulegen.» Der daraus folgende Prozess braucht laut TCS üblicherweise sehr lang – auch in vielen anderen Ländern. Er funktioniere aber in der Regel gut.