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Ferien und Versicherung Wer hilft mir bei einem Rechtsstreit im Ausland?

Ein Verkehrsunfall, Streit um die Hotelrechnung oder man wird eines Vergehens beschuldigt. So sind Sie abgesichert.

Darum geht’s: Sie geraten im Ausland in einen Rechtsstreit. Vielleicht landen Sie sogar auf dem Polizeiposten, kennen die Gesetze nicht und sprechen auch die Landessprache nicht. Wie kommen Sie in einem fremden Land zu einem Anwalt? Und welche Versicherung unterstützt Sie in einer solchen Situation?

Empfehlung des EDA: Reisehinweise für das Ferienland genau studieren

Muss die Schweizer Botschaft Rechtsbeistand leisten? «Wir sind keine Rechtsberatung», sagt Yvonne Rohner, Leiterin Schutz und Nothilfe in der Konsularischen Direktion des Aussendepartements (EDA). «Wir können aber eine Liste mit vertrauenswürdigen Anwälten zur Verfügung stellen.» Betroffene können dafür die Botschaften, Konsulate oder die EDA-Helpline anfragen. Die Anwältinnen und Anwälte müssen sie dann aber selbst konsultieren. Zudem rät das EDA, vor einer Reise den Versicherungsschutz abzuklären.

Wir sind keine Rechtsberatung.
Autor: Yvonne Rohner Leiterin Schutz und Nothilfe, Konsularische Direktion des EDA

Schützt mich meine Rechtsschutzversicherung weltweit? «Nein, das stimmt nicht. Auch wenn es viele meinen», sagt Harry Büsser, Versicherungsexperte beim Vergleichsportal Comparis. «Oft gilt die Police nur für Europa oder für bestimmte Rechtsgebiete.» Die Rechtsschutzversicherung finanziere auch nicht jeden Ferienkrieg bis vors höchste Gericht, «sondern sie prüft zuerst die Erfolgschancen». Sie hilft also nicht überall und in jedem Rechtsfall.

Hilft der Rechtsschutz bei der Anwaltssuche im Ausland? «Eine gute Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht nur den Anwalt oder die Anwältin, sondern hilft auch, eine passende Person zu finden», sagt der Experte. Gerade in einem fremden Land, wo man mit den Verhältnissen nicht vertraut ist, sei das Gold wert. «Die Versicherungen haben Notfallnummern, Partnerkanzleien, lokale Anwälte und oft auch Übersetzungsdienste», so Harry Büsser.

Aufgepasst beim Verkehrsrechtsschutz! Der Rechtsschutz für Streitigkeiten im Strassenverkehr muss meistens zusätzlich abgeschlossen werden: entweder als separate Versicherung oder als Zusatzdeckung im Rahmen der privaten Rechtsschutzversicherung. Harry Büsser weist darauf hin: «Europa ist oft gedeckt, die ganze Welt aber meistens nicht automatisch.» Deshalb lohnt sich ein Blick in die Police.

Expertentipp: Die grossen Risiken nicht vergessen!

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«Viele versichern sich gegen kleine Schäden, die man auch aus der eigenen Tasche bezahlen könnte», meint Harry Büsser von Comparis. «Die grossen Risiken gehen oft vergessen.» Er denkt dabei an gesundheitliche Probleme mit Spitalaufenthalt im Ferienland und teurem Rücktransport in die Schweiz. Eine solche Versicherung sollte man sich überlegen.

«Zudem können sich Rechtsprobleme zu grossen finanziellen Risiken entwickeln», ergänzt er. Dafür wären der erwähnte Rechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz und die Haftpflichtversicherung da.

Und immer sollte man vor den Ferien überprüfen, ob die abgeschlossenen Versicherungen im Reiseland gelten.

Wer versichert mich gegen Diebstahl in den Ferien? Wenn das Portemonnaie oder das Handy gestohlen wird, braucht man eine Hausratversicherung mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts». Sonst zahlt sie nicht. Dieser Zusatz kostet je nach versicherter Summe mehr oder weniger. Gemäss Harry Büsser gilt er in der Regel weltweit. «Und ganz wichtig: Ohne Polizeirapport wird es ganz schwierig, dass die Versicherung zahlt.» Zudem ersetze sie meistens nur den Zeitwert.

Was bringt die Haftpflichtversicherung im Ausland? Sie hilft, wenn ich jemandem einen Schaden verursacht habe. «Beispielsweise einen Wasserschaden im Ferienhaus oder wenn ich jemanden beim Velofahren verletze», erklärt Büsser. Erfreulich: «Die Mehrheit der Schweizer Privathaftpflichtversicherungen gilt weltweit.»

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Und was ist mit der Reiseversicherung der Kreditkarte? Diese hilft bei Rechtsstreitigkeiten meistens nicht. In der Regel ist eine Reiseversicherung für den Fall, dass jemand eine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss. Oder sie versichert das Gepäck. Zudem verweist der Experte aufs Kleingedruckte: «Häufig gilt der Schutz nur, wenn die ganze Reise mit dieser Kreditkarte bezahlt worden ist.»

Radio SRF 1, Espresso, 7.7.2026, 8:10 Uhr

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