Worum geht es? In unseren alten Gebäuden nisten verschiedene geschützte Vögel wie Schwalben oder Mauersegler. Über viele Jahre kehren diese an die gleichen Brutplätze unter Vordächern oder Hohlräumen zurück. Auch Fledermäuse nutzen zur Geburt ihrer Jungen regelmässig dieselben Unterschlüpfe.
Das ist das Problem: Die Verstecke solcher Vögel und Fledermäuse sind bedroht. In der Schweiz werden jedes Jahr rund 20'000 Häuser saniert und tausende weitere abgerissen. Im Zuge solcher Bauarbeiten verschwinden Spalten und Nischen. Dachvorsprünge müssen Flachdächern weichen. «So finden die Vögel keine Nistplätze mehr», sagt Livio Rey, Mediensprecher der Schweizerischen Vogelwarte Sempach. Dies, obwohl Hausbesitzer solche Standorte laut Gesetz erhalten müssen.
Wie reagiert der Bund? Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat das Problem erkannt. Es will Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nun aufklären. Zusammen mit Naturschutzorganisationen hat der Bund eine Broschüre herausgegeben. Die wichtigsten Tipps:
Sich früh informieren: Klären Sie schon vor einer Baubewilligung, ob bei Ihnen solche geschützten Tiere leben. Unterschlüpfe von Mauerseglern oder Fledermäusen sind häufig schwierig zu finden. Der Bund empfiehlt deshalb, Fachpersonen beizuziehen: Beispielsweise von Birdlife Schweiz oder der Vogelwarte Sempach.
Renovieren Sie zum richtigen Zeitpunkt: Wichtig ist, dass keine Tiere anwesend sind. Denn wildlebende Vögel dürfen während der Brutzeit nicht gestört werden. So sieht es das Gesetz vor. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Livio Rey empfiehlt deshalb: «Renovationen sollten vor allem im Winterhalbjahr stattfinden.» Also zwischen Oktober und Ende März.
Bewahren Sie die Unterschlüpfe: Kehren die Vögel immer wieder an den gleichen Nistplatz zurück, bauen sie ihre Nester sehr aufwändig. Mauersegler sammeln ihr Nestmaterial im Flug. Mehlschwalben suchen rund tausend kleine Lehmklümpchen zusammen. Als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer müssen Sie solche Nistplätze laut Gesetz erhalten. Dies gilt auch bei Fledermäusen: Standorte, an denen sie ihre Jungen gebären und aufziehen, dürfen nicht zerstört werden.
Alternativen schaffen: Was ist, wenn ich als Hausbesitzerin einen Neubau plane – und das Fledermausquartier oder das Schwalbennest weichen muss? In solchen Fällen braucht es laut Bund eine Ausnahmebewilligung der Behörden. Und: Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer müssen danach Ersatz schaffen, also beispielsweise Nistkästen aufstellen.
Was ist mit dem Vogelkot? Beispielsweise bei Schwalbennestern fürchten Hausbesitzer manchmal verdreckte Fassaden. Dies könne tatsächlich zu Konflikten führen, heisst es von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach auf Anfrage. Aber Hausbesitzer könnten unter den Schwalbennestern Bretter montieren, welche den Kot abfangen. Simple Massnahme würden Konflikte entschärfen. Die Vögel seien wichtig, weil sie die Wohnumgebung beleben würden.